Frankreich
Ausnahmezustand
Notstandsrecht von 1955 ist älter als Fünfte Republik
Paris - Frankreichs Notstandsrecht stammt vom 3. April
1955 und ist damit gut drei Jahre älter als die Fünfte Republik. Wenn
die Regierung in Paris es - wie am Dienstag geschehen - per
Verordnung in Kraft setzt, gilt in dem von ihr festgelegten Gebiet
der Ausnahmezustand. Dort können dann Ausgangssperren verhängt
werden, die Polizei kann Hausdurchsuchungen ohne richterlichen
Beschluss vornehmen. Ähnlich wie den Belagerungszustand in
Kriegszeiten kann die französische Regierung den Ausnahmezustand
höchstens für zwölf Tage verhängen; eine Verlängerung muss vom
Parlament beschlossen werden. Erstmals angewandt wurde das Notstandsrecht 1955 in dem damals
noch zu Frankreich gehörenden Algerien, letztmals 1984 im bei
Australien liegenden französischen Überseegebiet Neukaledonien. Sein
Einsatz ist äußerst selten. Beim Ausnahmezustand können die Behörden
neben Ausgangssperren auch so genannte Schutz- oder Sicherheitszonen
festlegen, in denen der Aufenthalt beschränkt ist. Wer versucht, die
Behörden "in welcher Form auch immer" an der Ausübung ihrer
Tätigkeiten zu behindern, kann mit Aufenthaltsverboten belegt werden. (APA)