Paris - Frankreichs Notstandsrecht stammt vom 3. April 1955 und ist damit gut drei Jahre älter als die Fünfte Republik. Wenn die Regierung in Paris es - wie am Dienstag geschehen - per Verordnung in Kraft setzt, gilt in dem von ihr festgelegten Gebiet der Ausnahmezustand. Dort können dann Ausgangssperren verhängt werden, die Polizei kann Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss vornehmen. Ähnlich wie den Belagerungszustand in Kriegszeiten kann die französische Regierung den Ausnahmezustand höchstens für zwölf Tage verhängen; eine Verlängerung muss vom Parlament beschlossen werden. Erstmals angewandt wurde das Notstandsrecht 1955 in dem damals noch zu Frankreich gehörenden Algerien, letztmals 1984 im bei Australien liegenden französischen Überseegebiet Neukaledonien. Sein Einsatz ist äußerst selten. Beim Ausnahmezustand können die Behörden neben Ausgangssperren auch so genannte Schutz- oder Sicherheitszonen festlegen, in denen der Aufenthalt beschränkt ist. Wer versucht, die Behörden "in welcher Form auch immer" an der Ausübung ihrer Tätigkeiten zu behindern, kann mit Aufenthaltsverboten belegt werden. (APA)