Graz - Ab Mittwoch bekommen nur noch jene Pflegeheime in der Steiermark mittels Sozialhilfe unterstützte Personen zugewiesen, die einen Vertrag mit dem Land abgeschlossen haben. Die Mehrzahl der - privaten - Heimbetreiber hat noch nicht unterschrieben: Sie sprechen von "Würgevertrag", der sie in den Konkurs zu treiben drohe. Soziallandesrat Kurt Flecker (S) lässt nicht locker: Die neuen Verträge seien notwendig, um die Pflege- und Arbeitsqualität zu sichern.

Hälfte der Anbieter

Von den 184 Heimen werden rund die Hälfte von gemeinnützigen Trägern wie Caritas und Volkshilfe betrieben, die der Verordnung bereits Folge geleistet haben. Von Privaten haben hingegen nur elf unterschrieben, kaum zehn Prozent. Jenen, die sich weigern, könnten auf Sicht die Pfleglinge ausgehen - Neuzugänge werden nun in Richtung jener Heime, die Verträge haben, umdirigiert.

"Pflegenotstand"

Einer der großen privaten Betreiber, der frühere Vorstandsdirektor der Landeskrankenanstalten Gesellschaft Gerhard Moser, hat in einem offenen Brief an Landesrat Flecker vor einem "Pflegenotstand" gewarnt. Unabhängige Gutachter hätten vorgerechnet, dass 25 Prozent Mehrkosten durch ein Tariferhöhungsangebot von 4,6 Prozent "alle seriös wirtschaftenden Heime in absehbarer Zukunft in Konkurs treiben werden". Fleckers Ziel seien offenbar "verstaatlich dirigistisch gelenkte Heime", so Moser. Außerdem äußert er die Vermutung, dass bestehende, aber nicht mehr benötigte Krankenhäuser, für die es Standortgarantien gibt, in Pflegeheime umgewandelt werden könnten.

Die Regelung richte sich auch gegen die Betroffenen: Nachdem die freie Heimwahl gefallen sei und jeder bezuschusste Pflegebewohner in Zukunft nur mehr in das Heim gehen dürfe, das einen "Unterwerfungs-Vertrag" unterzeichnet habe, schränke sie das Wahlrecht ein und käme eine "Entmündigung" gleich. Die Aufforderung Mosers, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, lehnt der Sozialreferent allerdings ab.

Zehn-Jahres-Frist

Im Büro Flecker verweist man darauf, dass es für die im Vertrag vereinbarte Anpassung an den Kollektivvertrag - er liegt bei rund 1.300 Euro brutto - eine Zehn-Jahres-Frist gebe, in der gleichzeitig eine jährliche Tagsatzerhöhung von zwei Prozent - in summa 22 Prozent - vorgesehen sei. Dass die gemeinnützigen Betreiber mit der Unterzeichnung der Verträge kein Problem hätten, die gewinnorientierten Privaten hingegen sehr wohl, sei Indiz dafür, dass die Bezahlung des Personals eben dort unakzeptabel schlecht ist: "Die Gewinnorientierung kann nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden", so ein Flecker-Sprecher. (APA)