Trotz vielfacher Kritik auch von anderen Ressorts hält Prokop an der Verschärfung des Staatsbürgerschafts- rechts fest
Redaktion
,
Wien – In den Stellungnahmen
zum neuen Staatsbürgerschaftsrecht, das am kommenden Dienstag im Ministerrat
beschlossen werden soll, hagelt es Kritik an den geplanten
Änderungen. Der Entwurf
stammt von Innenministerin
Liese Prokop und Justizministerin Karin Gastinger. Aber
nicht nur Flüchtlingsorganisationen, rote Bundesländer
und der ÖGB stoßen sich an
der vorgesehenen Verschärfung des Gesetzes, auch "befreundete" Ministerien sparen
nicht mit Kritik und fordern
zum Teil grundlegende Änderungen ein. So sehen etwa das
Sozialministerium, das Außenministerium oder auch das
Bundeskanzleramt in ihren
Stellungnahmen Änderungsbedarf. "Wir lesen die Stellungnahmen mit Interesse
durch", sagt dazu Johannes
Rauch, der Sprecher des Innenministeriums. An Änderungen des Entwurfs sei aber
nicht gedacht, stellt er fest.
Lediglich im Bereich der
Deutschtests für ausländische
Schüler ist eine Entschärfung
des Gesetzestextes vorgesehen. Schüler der ersten bis
vierten Schulstufe, also der
Volksschule, müssen keinen
eigenen Test ablegen, bei ihnen reicht der Nachweis des
Schulbesuchs. Bis zur neunten Stufe braucht es ebenfalls
keinen eigenen Test, allerdings ist eine positive
Deutschnote Voraussetzung
für die Staatsbürgerschaft.
"Die Staatsbürgerschaft
steht am Ende der erfolgreichen Integration", sagt Rauch.
"Ohne Integration gibt es eben
keine Staatsbürgerschaft."
Und dazu seien die Deutschtests und die ebenso vorgesehenen Staatsbürgerschaftstests notwendig.
In den Stellungnahmen
wird fast durchwegs kritisiert,
dass bei anerkannten Flüchtlingen die Frist erst ab der
rechtsgültigen Asylgewährung zu laufen beginnt – eine
klare Benachteiligung gegenüber anderen niedergelassenen Fremden. Rauch spricht
von einer "Verzahnung mit
dem Fremdenrecht". Nach
fünf Jahren ist es nämlich
möglich, einem Flüchtling das
Asylrecht wieder abzuerkennen, was bei einer zwischenzeitlichen Einbürgerung aber
ohne Konsequenzen bliebe.
Auf heftige Kritik stößt auch
die Bestimmung, wonach der
Bezug von Notstandshilfe in
den letzten drei Jahren ein
Ausschlussgrund für die
Staatsbürgerschaft ist. Auch
hier will das Innenministerium hart bleiben: "Wir wollen
keine Sozialfälle einbürgern",
sagt Rauch. (Michael Völker, DER STANDARD, Print, 9.11.2005)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.