Gute Deutschkenntnisse, Staatsbürgerschafts- kunde, europäische Werte, ein geordnetes Einkommen - der Weg zur österreichischen Staatsbürgerschaft ist nicht einfach.

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Wien – In den Stellungnahmen zum neuen Staatsbürgerschaftsrecht, das am kommenden Dienstag im Ministerrat beschlossen werden soll, hagelt es Kritik an den geplanten Änderungen. Der Entwurf stammt von Innenministerin Liese Prokop und Justizministerin Karin Gastinger. Aber nicht nur Flüchtlingsorganisationen, rote Bundesländer und der ÖGB stoßen sich an der vorgesehenen Verschärfung des Gesetzes, auch "befreundete" Ministerien sparen nicht mit Kritik und fordern zum Teil grundlegende Änderungen ein. So sehen etwa das Sozialministerium, das Außenministerium oder auch das Bundeskanzleramt in ihren Stellungnahmen Änderungsbedarf. "Wir lesen die Stellungnahmen mit Interesse durch", sagt dazu Johannes Rauch, der Sprecher des Innenministeriums. An Änderungen des Entwurfs sei aber nicht gedacht, stellt er fest.

Lediglich im Bereich der Deutschtests für ausländische Schüler ist eine Entschärfung des Gesetzestextes vorgesehen. Schüler der ersten bis vierten Schulstufe, also der Volksschule, müssen keinen eigenen Test ablegen, bei ihnen reicht der Nachweis des Schulbesuchs. Bis zur neunten Stufe braucht es ebenfalls keinen eigenen Test, allerdings ist eine positive Deutschnote Voraussetzung für die Staatsbürgerschaft.

"Die Staatsbürgerschaft steht am Ende der erfolgreichen Integration", sagt Rauch. "Ohne Integration gibt es eben keine Staatsbürgerschaft." Und dazu seien die Deutschtests und die ebenso vorgesehenen Staatsbürgerschaftstests notwendig.

In den Stellungnahmen wird fast durchwegs kritisiert, dass bei anerkannten Flüchtlingen die Frist erst ab der rechtsgültigen Asylgewährung zu laufen beginnt – eine klare Benachteiligung gegenüber anderen niedergelassenen Fremden. Rauch spricht von einer "Verzahnung mit dem Fremdenrecht". Nach fünf Jahren ist es nämlich möglich, einem Flüchtling das Asylrecht wieder abzuerkennen, was bei einer zwischenzeitlichen Einbürgerung aber ohne Konsequenzen bliebe.

Auf heftige Kritik stößt auch die Bestimmung, wonach der Bezug von Notstandshilfe in den letzten drei Jahren ein Ausschlussgrund für die Staatsbürgerschaft ist. Auch hier will das Innenministerium hart bleiben: "Wir wollen keine Sozialfälle einbürgern", sagt Rauch. (Michael Völker, DER STANDARD, Print, 9.11.2005)