Wien – Fast scheint es, als müsste vor jeder zweisprachigen Ortstafel in Kärnten ein Umleitungsschild stehen.

So muss, wer sich das Fehlen einer zweisprachigen Ortstafel als "verfassungswidrig" bestätigen lassen will, weiterhin dem Beispiel Rudi Vouks folgen: Der Anwalt und stellvertretende Vorsitzende des Rats der Kärntner Slowenen war 1994 mit erhöhter Geschwindigkeit durchs Ortsgebiet gesaust. Die Bezahlung hat er mit dem Hinweis, es gebe keine zweisprachige Ortstafel, verweigert.

In Letztinstanz erreichte er damit die Aufhebung von Teilen des Volksgruppengesetzes 1976 , sowie der Topographieverordnung 1977 durch die Verfassungsrichter.

Über Umwege versuchen es nun auch die Grünen: Sicherheitssprecher Peter Pilz sieht die Verantwortung für den verwirkten Ortstafel-Konsens beim Kärntner Abwehrkämpferbund (KAB). Am Dienstag forderte er das Innenministerium auf, ein Verbot der Tätigkeit des KAB zu erwirken.

Als rechtliche Basis dient Pilz dabei Artikel 7, Absatz 5 des Staatsvertrages. Dort heißt es: "Die Tätigkeit von Organisationen, die darauf abzielen, der kroatischen oder slowenischen Bevölkerung ihre Eigenschaft und ihre Rechte als Minderheit zu nehmen, ist zu verbieten." Zumindest in diesem Punkt solle die Regierung den Staatsvertrag im Staatsvertragsjahr erfüllen, fordert Pilz. Und verspricht sich davon eine neue Konsenskonferenz des Kanzlers, bei der bis zum Jahresende ein erstes Ergebnis erzielt werden soll.

Da der Abwehrkämpferbund für Pilz eine "Drei-Parteienorganisation" aus FP-,SP- und ÖVP-Funktionären ist, sollte auch die neue Kärntner SP-Chefin, Gaby Schaunig, Konsequenzen in den eigenen Reihen ziehen. (kmo, DER STANDARD, Print, 9.11.2005)