Die in Berlin und Brandenburg gezahlten Beihilfen für den Ausbau des digitalen Fernsehens sind illegal und müssen zurückgezahlt werden. Das entschied die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hatte Sendern Zuschüsse in Höhe von etwa vier Mio. Euro gewährt, um digital übertragenes Fernsehen im Großraum Berlin-Potsdam (DVB-T) zu fördern. Nach den Angaben profitierten unter anderem RTL und ProSieben.Sat1 davon. Die Sender müssen das Geld nun zurückzahlen.

"Objektive Kriterien"

Nach früheren Angaben der MABB vom Oktober 2002 galt der Ballungsraum Berlin/Potsdam als die weltweit erste Region, die beim Fernsehen ausschließlich auf ein Digitalangebot über Antenne setzt. Die neue Technik ermöglicht den mobilen TV-Empfang auf Laptops, Mobiltelefonen oder in Autos. Mit der Digitaltechnik DVB-T (Digital Video Broadcasting-Terrestrial) können mehr als zwei Dutzend Programme kostenlos über Antenne empfangen werden. Dafür ist allerdings ein Decoder notwendig.

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte, die Kommission werde weiter den Übergang zum digitalen Fernsehen unterstützen. "Allerdings muss die staatliche Unterstützung auf objektiven Kriterien beruhen, spezifische Probleme angehen, für die der Markt keine Lösungen bereithält und Wettbewerbsverzerrungen vor allem zwischen terrestrischem, Kabel- und Satelliten-TV vermeiden", sagte sie. Über die Zuschüsse hatten sich in Brüssel Kabelnetzbetreiber beschwert. Die Kommission hatte dann im Juli 2004 ein förmliches Prüfverfahren begonnen.

In Österreich, wo die Digitalisierung durch einen eigens eingerichteten Fonds gefördert wird, ist dies indes nicht zu befürchten. Die Beihilfen wurden bereits von der Kommission genehmigt. (APA/dpa)