Wien - Scharfe Kritik kommt nach dem Wague-Prozess von der Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai). Heinz Patzelt, Generalsekretär von ai-Österreich, sprach am Mittwoch gegenüber der APA von einem "unfairen Verfahren", wobei er die Prozessleitung von Richter Gerhard Pohnert davon ausdrücklich ausnahm. Allerdings wären mit dieser Sache zunächst nicht unabhängige Ermittler betraut gewesen, sondern das im Innenministerium angesiedelte Büro für Interne Ermittlungen (BIA).

"Das ist und bleibt unbegreiflich", stellte Patzelt fest. Er verlangte bei Polizeiübergriffen die Schaffung von "eigenen Ermittlergruppen im Justizbereich", die in derartigen Fällen sofort die Erhebungen übernehmen sollten.

Keine Bedingungen für faires Verfahren

Dass der Prozess erst zwei Jahre nach dem Tod Wagues starten konnte, stellt für Patzelt ein weiteres Defizit dar. Für die für das Vorverfahren benötigten Gutachten und die Einvernahmen der Beschuldigten und Zeugen wären im Idealfall zwei bis drei Monate vonnöten. "Im gegenständlichen Fall ist der Akt jedoch monatelang im Justizministerium gelegen, ohne dass es nach außen einen Fortschritt gegeben hat. Das ist tendenziös staatliches Verhalten, das die Wahrheitsfindung behindert", meinte der ai-Generalsekretär. Die Bedingungen für ein faires Verfahren wären damit nicht mehr gegeben gewesen.

Im Zusammenhang mit dem Ableben von Seibane Wague konstatierte Patzelt grundsätzlich ein "ruinöses, strukturelles Versagen der Polizei". Das System der Ausbildner habe offensichtlich nicht funktioniert, Wachkommandanten hätten dienstliche Anweisungen nicht weiter gegeben und ihre Aufgaben als Vorgesetzte nicht erfüllt. Unabhängige Gerichte sollten nun prüfen, ob es in diesem Bereich zu kausalen, schuldhaften Rechtswidrigkeiten gekommen sei. "Das muss ein zweiter Prozess gegen die Verantwortlichen klären", verlangte Patzelt.

"Unerträglicher Zustand"

Weiters bemängelte der Menschenrechtsvertreter, dass das österreichische Strafgesetzbuch bei Amtshandlungen keinen "Polizeigruppeneinsatz-Paragrafen" kennt: "Dass es straffrei bleiben muss, wenn der am Boden liegende und gefesselte Wague auch noch von Polizisten geschlagen wird, weil das nicht einzelnen Personen zugeordnet werden kann, ist ein unerträglicher Zustand." (APA)