Aufgeflogen ist der Schweizer, als sich vier Tage nach seiner Hochzeit mit der Vorarlbergerin seine Noch-Ehefrau aus Schaffhausen meldete. Um heiraten zu können, hatte der 48-Jährige dem Standesbeamten in Nenzing (Bezirk Bludenz) das verlangte Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt.
Falsches Zeugnis
Nach Angaben des Angeklagten wollten sowohl seine Schweizer Frau als auch er bereits im Jahr 2001 die Scheidung. Der mit der Angelegenheit betraute Anwalt habe ihm nach angeblicher Annullierung der Ehe das Ehefähigkeitszeugnis übergeben, sagte der 48-Jährige vor Gericht. Im Zuge der Erhebungen konnte dieser Anwalt allerdings nicht ermittelt werden.
Weder ist sein Name in ein Anwaltsverzeichnis eingetragen, noch existiert unter dem angegebenen Namen eine Kanzlei. "Dann bin ich selbst hineingelegt worden", stammelte der Angeklagte. Das besagte Zeugnis sei ihm nur als Kopie ausgehändigt worden, und er habe dafür auch kräftig bezahlen müssen, sagte er.
Ehe nichtig