Der SP-Abgeordnete Günther Kräuter bemängelte, hinsichtlich der Homepage habe es seitens der Finanzämter unzureichende Erhebungen gegeben. Der Grüne Peter Pilz vertrat die Meinung, die Zuwendungen an den privaten Verein sei keine Spende, sondern eine Investition gewesen, was auch Auswirkungen auf die Beurteilung der Steuerleistung haben müsste. Den befassten Beamten des Ministeriums warf er Befangenheit vor.
Grasser: Korrektheit wurde geprüft
Grasser betonte neuerlich, die intensiven Prüfungen durch die zuständigen Finanzämter und die Justiz hätten die Korrektheit des Vorgehens bestätigt. Sektionschef Wolfgang Nolz wies den Vorwurf der Befangenheit zurück. Er sei im Sinne der Bestimmungen des Beamtendienstrechtsgesetzes korrekt vorgegangen und habe sich jeglicher Aktivitäten im Verfahren enthalten. Im Verein habe er sich lediglich mit der Nachprüfung von Belegen befasst.
Gegenleistung sei nicht gegeben
Generalsekretär Peter Quantschnigg, der 2003 an der Vorbereitung der Steuerprüfung mitgearbeitet hatte, meinte, auch er sei keineswegs befangen gewesen, zumal er keine persönliche Beziehung zu einer im Verfahren involvierten Person hatte. Von einer Gegenleistung für die Zuwendung an den Verein könne man darüber hinaus nicht sprechen, da eine solche in einem konkreten Wert bestehen und einen Leistungsaustausch darstellen müsse.