Türkei
Menschenrechtsgerichtshof billigt Kopftuchverbot an türkischen Unis
Klage einer Studentin abgewiesen
Straßburg - Das Kopftuchverbot an türkischen Hochschulen
verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Das
entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am
Donnerstag in Straßburg und wies damit die Klage einer muslimischen
Medizinstudentin zurück. Die heute 32-Jährige war 1998 von der
Universität Istanbul ausgeschlossen worden, weil sie sich weigerte,
ihr Kopftuch in der Universität abzulegen. Die Kleine Kammer des
Gerichts hatte die Klage ebenfalls zurückgewiesen. Das Urteil ist
rechtskräftig. (APA/dpa)