Straßburg - Das Kopftuchverbot an türkischen Hochschulen verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Straßburg und wies damit die Klage einer muslimischen Medizinstudentin zurück. Die heute 32-Jährige war 1998 von der Universität Istanbul ausgeschlossen worden, weil sie sich weigerte, ihr Kopftuch in der Universität abzulegen. Die Kleine Kammer des Gerichts hatte die Klage ebenfalls zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. (APA/dpa)