Wien - Drei europäische Staaten haben homosexuellen Paaren eine standesamtliche Eheschließung ermöglicht - nämlich die Niederlande, Belgien und zuletzt im Juni 2005 auch Spanien. Weltweit hat lediglich noch Kanada gleichgeschlechtlichen Paare die Möglichkeit eröffnet, den Bund fürs Leben vor dem Standesamt einzugehen. Laut einer Statistik des Rechtskomitees Lambda gibt es vor allem in den osteuropäischen Staaten keinerlei rechtliche Anerkennung dieser Lebensgemeinschaften.

In Spanien und in den Niederlanden wird den Paaren auch das Recht auf Adoption von Kindern eingeräumt. Die Niederlande war überhaupt das erste Land, das homosexuellen Paaren den Gang zum Standesbeamten ermöglicht hat: Seit 1. April 2001 können dort Schwule und Lesben nun auch Hochzeitspläne schmieden. 2003 ist dann Belgien nachgezogen, im Juni 2005 räumte die sozialistische Regierung mit einer "Jahrhunderte langen Diskriminierung" - wie Ministerpräsident Jose Luis Rodriguez Zapatero das Gesetz begründete - auf und ermöglichte den Paaren sich zu trauen.

Die Rechtsform "Eingetragene Partnerschaft (EP)", die im Wesentlichen der Ehe gleichgestellt ist, gibt es in Deutschland, Dänemark, Island, Norwegen, Schweden, Finnland, Großbritannien, Andorra, und in Luxemburg. In Slowenien gibt es derzeit nur eine punktuelle Gleichstellung mit heterosexuellen Lebensgemeinschaften, aber ab 2006 können die Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen. Ab 2007 folgt die Schweiz.

Dänemark ermöglichte als erster Staat 1989 eine "registrierte Partnerschaft", in Deutschland können homosexuelle Paare seit 1. August 2001 ihre Partnerschaft amtlich eintragen lassen. Bei der Eintragung kann das Paar wie im Eherecht einen gemeinsamen Namen bestimmen. Die Partner haben gegenseitige Unterhaltspflichten und -rechte und sind gegenseitig erbberechtigt. Sie können mitentscheiden in Angelegenheiten des täglichen Lebens eines Kindes, das einer der Partner in die Partnerschaft einbringt, aber sie können keine Kinder adoptieren.

In Frankreich können sich gleichgeschlechtliche Paare ebenfalls ihre Partnerschaft eintragen lassen - allerdings haben sie geringere Rechte und Pflichten als in einer Ehe. Seit 1999 existiert der "Zivile Solidaritätspakt" (PACS) - für homo- als auch heterosexuelle Paare. Damit können sie gemeinsame Versicherungen und Mietverträge abschließen und soziale Leistungen wie Wohngeld und Familienbeihilfe bekommen. Es gibt auch steuerliche Vorteile, Erbschaften und Schenkungen sind möglich. Die Adoption von Kindern bleibt ihnen allerdings verwehrt, ebenso wie ein gemeinsames Kind durch eine künstliche Befruchtung. Auch einen gemeinsamen Familiennamen dürfen sie nicht tragen.

Keine eingetragenen Partnerschaften, aber eine vollständige Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen nichtehelichen Lebensgemeinschaften haben die Ungarn und Portugiesen. Punktuelle Gleichstellungen mit heterosexuellen nichtehelichen Partnerschaften haben neben Österreich noch Nordirland, die baltischen Staaten - mit Ausnahme Estlands - , Polen, Tschechien, die Slowakei, Italien, Griechenland, Zypern, Malta und Irland.

Keine rechtliche Anerkennung homosexueller Partnerschaften gewähren vor allem die östlichen (europäischen) Staaten: Länder der früheren GUS (Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, Russland, Ukraine) und Balkan-Staaten (Albanien, Bosnien, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Rumänien) haben noch keine Gleichstellung eingeführt. Auch Liechtenstein, die Türkei und - erwartungsgemäß - der Vatikan kennen keine rechtliche Anerkennung der Liebe zwischen homosexuellen Paaren. (APA)