Immo-Experte Alfons Metzger plant ein Handbuch für Investoren.

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Wien - Die europäische Vereinigung der Immobiliengutachter Tegova fordert dringend die Schaffung europaweit einheitlicher Normen bei der Bewertung von Immobilien. Wegen der ständig wachsenden Bedeutung der Immobilie als Anlageform "rückt die Frage des Marktwerts zunehmend in den Vordergrund", sagte am Freitag der renommierte österreichische Immo-Sachverständige Alfons Metzger, derzeit Präsident der Tegova.

Unterstützung bekam Metzger vom Anlegerschützer Wilhelm Rasinger: Über fünf Milliarden Euro flossen bisher in heimische Immobilienpapiere. Doch ein Blick auf die Ergebnisse der Immobilienfirma zeige, dass ein Großteil der Gewinne primär nur Aufwertungsgewinne seien. "Wenn die Mieterträge gerade einmal ausreichen um eine Rendite von plus/minus zwei Prozent zu erzielen, die Ergebnisse jährlich aber auf bis zu zehn Prozent kommen, sieht man, dass diese Ergebnisse primär auf Basis von Aufwertungsgewinnen entstanden, die von Sachverständigen in ihren Gutachten dargestellt werden", erläutert Rasinger. Gerade angesichts der wachsenden Beliebtheit der Anlageform müsse sichergestellt werden, dass künftig nur "echte Aufwertungsgewinne" auf "einer einheitlich soliden Basis zustande kommen".

Ähnlich argumentierte Ex-Bundeskanzler und Ex-Banker Franz Vranitzky bei der Tegova-Tagung: Den Bürgern werde von der Politik immer wieder gesagt, sie müssten private Altersvorsorge treffen, was auch in Form vom Immobilien möglich sei. Das wiederum könne nur gut gehen, wenn es ein europaweit einheitliches, transparentes Bewertungssystem gibt, in das auch die neuen EU-Länder einbezogen werden.

Kriterien

Tegova-Präsident Metzger will das bestehende, aber ergraute Regelbuch (Blue Book) weiterentwickeln, um die Mindestanforderungen für ein Gutachten zu definieren und damit sicher zu stellen, welche Kriterien ein solides Gutachten erfüllen muss. Geplant ist ein leicht lesbares Buch für Privatanleger und Profis.

Für grob fahrlässige Gutachter gab es im Salzburger WEB-Prozess langjährige Haftstrafen. Das "waren Leute, die nichts gestohlen haben, aber Dritte bewusst getäuscht haben, indem sie Bewertungen erstellten, die nicht stimmten", erinnerte Metzger. (cr, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 12./13.11.2005)