Bild nicht mehr verfügbar.

Für Prinzessin Sayako soll die japanische Verfassung nach Wunsch der Regierung geändert werden.

Foto: AP
Tokio - Drei Tage vor ihrer Verehelichung mit einem Bürgerlichen hat sich die japanische Prinzessin Sayako, jüngstes Kind und einzige Tochter von Kaiser Akihito und Kaiserin Michiko, am Samstag in Tokio formell von ihren Eltern im Kaiserpalast verabschiedet. Die 36-jährige Tenno-Tochter habe sich in einer traditionellen Zeremonie ("Choken-no-gi") in großer Hoftracht bei Vater und Mutter bedankt, teilte der Hof mit.

Die Kaisertochter, eine begeisterte Ornithologin, heiratet am Dienstag den 40-jährigen Stadtplaner Yoshiko Kuroda. Sie verliert damit ihren Titel und hört auf, Mitglied des Kaiserhauses zu sein. Als Mitgift erhält sie umgerechnet eine Million Euro. Das Kaiserpaar wird den Trauungsfeierlichkeiten beiwohnen.

Weibliche Thronfolge ermöglichen

Die japanische Verfassung soll nach dem Wunsch der Regierung geändert werden, um die weibliche Thronfolge zu ermöglichen. Die 2001 geborene Prinzessin Aiko, Tochter von Sayakos älterem Bruder, Kronprinz Naruhito, soll Kaiserin werden können. Nach Meinungsumfragen hätte die große Mehrheit der japanischen Bevölkerung nichts gegen eine Frau auf dem 2600-jährigen Chrysanthementhron.

Die Verfassung von 1948 sieht nur die männliche Thronfolge vor. Seit 40 Jahren ist in die kaiserliche Familie kein Sohn mehr geboren worden. Die an chronischen Depressionen leidende Kronprinzessin Masako (41) stand unter enormem Druck, einen männlichen Thronerben zur Welt zu bringen. Aiko ist Einzelkind. Der jüngere Bruder von Kronprinz Naruhito, Prinz Akishino, ist Vater zweier Mädchen.

Bisher acht Frauen auf Thron

Insgesamt gab es acht Frauen auf dem japanischen Thron, mehrheitlich Witwen, die letzte von ihnen im 18. Jahrhundert. Sie wurden alle als Übergangsherrscherinnen betrachtet. Keine von ihnen gab die Krone an ein eigenes Kind weiter. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Niederlage Japans vollzogen sich unter der US-amerikanischen Besatzung die "Entgöttlichung" des Herrscherhauses und die Abschaffung des shintoistischen Staatskults. Der Kaiser ist das Symbol des Staates und der Einheit des Volkes und verfügt über keine politischen Machtbefugnisse. (APA/AP)