41 Milliarden Euro Neuverschuldung haben Union und SPD für den Bundeshaushalt 2006 vorgesehen. Die Investitionen liegen hingegen nur bei 23 Milliarden Euro. Somit verstoßt der Etat gegen das Grundgesetz. Denn gemäß Artikel 115 dürfen "die Einnahmen aus Krediten (...) die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten". Ähnliche Bestimmungen gelten für die Haushalte der Länder.Eine höhere Neuverschuldung ist nur im Ausnahmefall zulässig: wenn eine "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" vorliegt. Darauf hat sich der scheidende Finanzminister Hans Eichel (SPD) drei Mal berufen: 2002 und 2003 im Herbst bei Erstellung des Nachtragshaushalts, 2004 von Beginn der Etaterstellung an. Ende 2004 haben die Union und die FDP dagegen Verfassungsklage eingereicht. (red/DER STANDARD, Printausgabe, 15.11.2005)