Salzburg - Läuft alles wie vorgesehen und stimmen 90 Prozent der rund 3300 Kläger zu, dann könnte Mitte Dezember das größte Zivilverfahren Österreichs abgeschlossen sein. Für 13. Dezember ist die formelle Unterzeichnung eines Vergleiches zwischen den auf Schadenersatz klagenden ehemaligen Anlegern der WEB und der Salzburger Sparkasse geplant.

Hausanteilscheine

Die Salzburger Sparkasse - eine Tochter der Erste Bank - ist bereit, den Klägern 19,1 Millionen Euro zu zahlen. Die Sparkasse übernimmt auch 600.000 Euro Verfahrenskosten. Damit wäre unter den vor 16 Jahren aufgeflogenen WEB-Bautreuhand-Immag-Skandal um schließlich wertlose "Hausanteilscheine" ein vorläufiger Schlussstrich gezogen.

Es war befürchtet worden, dass sich das längst als "Prozessmonster" titulierte Verfahren noch über zehn Jahre hinziehen könnte. Mit dem Vergleich konnte die Dauer auf ein Jahr verkürzt werden.

Inhalt der Klage waren Schadenersatzforderungen gegen die Salzburger Sparkasse von 54 Millionen Euro. Der Sparkasse wurde vorgeworfen, als WEB-Hausbank an der von verurteilten WEB-Managern initiierten Verschleierung der wahren wirtschaftlichen Lage des Bau- und Anlageimperiums beteiligt gewesen zu sein. Drei ehemalige Sparkassenmanager sind verurteilt worden. Alle anderen Banken, die in den Achtzigerjahren im Dunstkreis der WEB-Bautreuhand-Gruppe Geschäfte machten, konnten strafrechtlich nicht belangt werden und blieben auch zivilrechtlich ungeschoren.

Wirtschaftliches Ungleichgewicht

Dass sich die Anleger mit nur rund einem Drittel ihrer ursprünglichen Forderungen begnügen, wird von den Geschädigten-Anwälten mit dem "wirtschaftlichen Ungleichgewicht" zwischen Erste Bank und Sparkasse auf der einen und den Klägern auf der anderen Seite begründet. Da kein Musterprozess möglich war, habe die Gefahr bestanden, dass der extrem aufwändige Prozess für die Kläger nicht mehr zu finanzieren gewesen wäre. Schon nach einem Jahr werden allein die Gerichtsgebühren auf über 850.000 Euro geschätzt. Die Anwaltskosten dürften mehr als 900.000 Euro betragen.

Die durchschnittliche Quote von etwas über einem Drittel gilt übrigens nicht für alle Anleger. Kläger mit Rechtsschutzversicherung erhalten knapp 50 Prozent des damaligen Anlagevermögens zurück. Jene, die vom Verein für Konsumenteninformation und vom Prozessfinanzierungsunternehmen AdvoFin unterstützt wurden, erhalten nach Abzug der Kosten für Prozess und Vorfinanzierung nur etwas mehr als 20 Prozent. (Neuhold, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 14.11.2005)