Wien - Es bleibt bei jeweils 15 Jahren Haft für die Eltern der kleinen Jacqueline. Ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) hat am Montag die Höchststrafen im Zusammenhang mit der grausamen Kindesmisshandlung bestätigt. "Ein Fall, bei dem man nicht anders vorgehen kann. Alles andere würde auf völliges Unverständnis stoßen und von der Bevölkerung niemals akzeptiert werden", meinte der Vorsitzende Herbert Körber in der Urteilsbegründung.

Wochenlang gefoltert

Der leibliche Vater und die Stiefmutter hatten das Kind wochenlang regelrecht gefoltert, nachdem es der 27-Jährige im August 2003 von seinen in Serbien lebenden Großeltern zurück nach Wien gebracht hatte. In der Wohnung in Floridsdorf, in der das Paar mit drei weiteren Kindern lebte, widerfuhr der damals zehn Jahre alten Jacqueline dann ein unfassbares Martyrium.

Am 28. November 2003 wurde die Kleine mit einem Schädelbruch ins Spital einliefert. Die Ärzte stellten weitere, länger zurück reichende Verletzungen fest, darunter Verbrennungen dritten Grades. Neun Prozent ihrer Körperoberfläche waren verbrannt. Man hatte Jacqueline unter anderem mit einem erhitzten Löffel und einem heißen Bügeleisen malträtiert. Nachts war sie an den Lattenrost ihres Bettes gefesselt worden.

Ein Schwurgericht hatte die Eltern im vergangenen Februar wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs, Kindesmisshandlung, absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen und Freiheitsentziehung schuldig erkannt und dafür jeweils die Höchststrafe verhängt.

"Ungeheuerliche Verletzungen"

Jacqueline, die sich dem Strafverfahren gegen ihre Eltern als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, erhielt auch zur Gänze die ihr vom Erstgericht zugestandenen 125.000 Euro "für die ungeheuerlichen Verletzungen und die psychischen Folgen" zugestanden, wie Senatspräsident Körber formulierte.

Während sich der Vater des Mädchens im Rechtsmittelverfahren noch ein Mal zu Wort meldete ("Ich habe die Fehler, die ich gemacht habe, eingesehen. Ich bereue es zutiefst"), verzichtete sein gleich alte Ehefrau auf ein Schlusswort. Während der Urteilsberatung saßen die beiden rund 20 Minuten wortlos nebeneinander auf der Anklagebank. Sie würdigten einander keines Blickes. (APA)