Klagenfurt - Das Rotlichtmilieu in Kärnten beschäftigt nach wie vor das Landesgericht Klagenfurt: Ein 39-jähriger ehemaliger Bordellbetreiber wurde am Montag von einem Schöffensenat wegen Zuhälterei und grenzüberschreitenden Prostitutionshandels zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Sein Komplize, ein 36-jähriger polnischer Staatsbürger, erhielt ein Jahr unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Elf junge Mädchen hatten die beiden Angeklagten über Mittelsmänner in Polen und Rumänien nach Österreich gebracht - Endstation: Bordelle in Klagenfurt, Wien und Graz. Pro Mädchen hatten sie dabei eine Vermittlungsprovision von 1.000 Euro kassiert. Diesen Anklagepunkt bestritten die beiden Männer bei der Verhandlung erst gar nicht und bekannten sich schuldig. Dass sie wegen ihrer Kooperation bereits als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung gelten sollten, wie es in der Anklageschrift von Staatsanwalt Helmut Jamnig steht, wird gesondert geklärt.

Pech

Pech hatte der angeklagte Kärntner Zuhälter. Er hatte sich bereits vom Rotlichtmilieu verabschiedet gehabt, als die Exekutive zuschlug. Was Richter Oliver Kriz auch honorierte: "Es ist richtig, dass sie sich schon in anderen Gefilden bewegt haben." Nun wolle der Angeklagte einem "ganz normalen bürgerlichen Leben" in der Baubranche nachgehen, wie dessen Verteidiger betonte. Eine unbedingte Haftstrafe war für den siebenfach Vorbestraften trotzdem ein "Muss" - Diebstahl, Körperverletzung und Nötigung standen ebenfalls in der Anklageschrift.

Sein Komplize konnte hingegen als freier Mann den Gerichtssaal verlassen, da er den unbedingten Teil seiner Strafe bereits abgesessen hatte. Zwei zusätzliche Jahre wurden ihm bedingt nachgelassen. Möglicherweise könnten die zwei Männer in weiteren Prozessen gegen bekannte Größen der österreichischen Rotlichtszene aussagen. Der kriegerische Zustand in diesem Milieu gipfelte in den vergangenen zwei Jahren in mehreren Sprengstoffanschlägen auf Bordellbetriebe in Kärnten. (APA)