Elf junge Mädchen hatten die beiden Angeklagten über Mittelsmänner in Polen und Rumänien nach Österreich gebracht - Endstation: Bordelle in Klagenfurt, Wien und Graz. Pro Mädchen hatten sie dabei eine Vermittlungsprovision von 1.000 Euro kassiert. Diesen Anklagepunkt bestritten die beiden Männer bei der Verhandlung erst gar nicht und bekannten sich schuldig. Dass sie wegen ihrer Kooperation bereits als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung gelten sollten, wie es in der Anklageschrift von Staatsanwalt Helmut Jamnig steht, wird gesondert geklärt.
Pech
Pech hatte der angeklagte Kärntner Zuhälter. Er hatte sich bereits vom Rotlichtmilieu verabschiedet gehabt, als die Exekutive zuschlug. Was Richter Oliver Kriz auch honorierte: "Es ist richtig, dass sie sich schon in anderen Gefilden bewegt haben." Nun wolle der Angeklagte einem "ganz normalen bürgerlichen Leben" in der Baubranche nachgehen, wie dessen Verteidiger betonte. Eine unbedingte Haftstrafe war für den siebenfach Vorbestraften trotzdem ein "Muss" - Diebstahl, Körperverletzung und Nötigung standen ebenfalls in der Anklageschrift.