Geklärt
Das Vorgehen gegen Downloader sieht die IFPI durch gerichtliche Grundsatzentscheidungen geklärt: So hat etwa in Österreich der Oberste Gerichtshof mit Urteil vom 26.7.2005 klar gestellt, dass Internetprovider bei Gesetzesverstößen zur Auskunft über Name und Adresse der User verpflichtet sind. Weiter habe eine einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien bestätigt, dass bei der Teilnahme an Filesharing Urheberrecht verletzt wird.
Ergänzend haben Gerichte in mehreren internationalen Verfahren entschieden, dass die Betreiber von Tauschbörsen für Urheberrechtsverletzungen auf ihren Netzen verantwortlich sind und haften (Grokster-Urteil des US Supreme Courts, Kazaa-Urteil in Australien, Kuro-Urteil in Taiwan und Soribada-Urteil in Korea).
Ziele erreicht
Mit dem Vorgehen gegen Filesharer hat die IFPI ihre selbstgestecken Ziele, nämlich "das das Wachstum des legalen Online-Musikmarktes zu fördern und das Bewusstsein für den Schutz des geistigen Eigentums im Internet zu stärken", erreicht, so der Verband in seiner Aussendung.
300.000
Demnach nutzen 300.000 User Downloadshops – eine Verdreifachung innerhalb eines Jahres. Nach mehr als 600.000 im ersten Halbjahr online verkauften Musiktiteln, wird in 2005 erstmals die Grenze von einer Million pro Jahr verkaufter Downloads überschritten werden. Der gesamte digitale Musikmarkt – Internet-Downloads und mobile Markt – sorgt bereits für 3,6 Prozent der Gesamtumsätze. Im ersten Halbjahr 2005 wurden in Österreich 3,5 Millionen Euro für den Kauf digitaler Musik ausgegeben.
Musikwirtschaft wird die "Aktion scharf" im nächsten Jahr fortsetzen