Vorsicht und Kontrolle
Verbraucher werden zum Beispiel von Lottospielgemeinschaften angerufen, um die Bankverbindung bekannt zu geben um etwaige Gewinne zu überweisen. "Geben Sie Ihre Bankdaten nie telefonisch her und kontrollieren Sie immer Ihre Kontoauszüge", warnt Glatz. Einzugsermächtigungen können innerhalb von sechs Wochen beeinsprucht werden. Derartige Anrufe seien ohne vorherige Zustimmung des Konsumenten verboten und widersprechen dem Telekomgesetz.
Spesen
Ein Dauerauftrag, der für Zahlungen eines gleich bleibenden Betrags und fixen Termins verwendet wird, wird zwischen Kontoinhaber und Bank abgeschlossen und ist jederzeit widerrufbar, so die AK. Die Einrichtung eines Dauerauftrags ist üblicherweise kostenlos, für die Abbuchung können bei Konten mit Einzelverrechnung Spesen pro Buchungszeile zwischen 0,07 und 0,16 Euro anfallen, bei Pauschalverrechnung sind die Kosten in der Kontoführungsgebühr enthalten. Bei einer Änderung oder Löschung des Dauerauftrags können Spesen bis zu drei Euro anfallen. Ist das Konto im Minus, und der Betrag kann nicht abgebucht werden, können die Spesen z.B. 6,50 Euro ausmachen.
Keine Möglichkeit
Der Einzugsauftrag oder Abbucher (zum Beispiel für Telefonrechnungen) wird zwischen Bank und Kontoinhaber abgeschlossen. Die Einrichtung ist ebenfalls kostenlos. Die Durchführung kann bei Konten mit Einzelverrechnung zwischen 0,07 und 0,40 Euro kosten, bei Pauschalverrechnung ist sie meist in der Kontoführungsgebühr enthalten. Für die Löschung oder Änderung können Spesen bis zu drei Euro anfallen, für die Rückbuchung mangels Deckung zwischen vier und acht Euro. Grundsätzlich ist es nicht möglich, eine gebuchte Lastschrift zu widerrufen, einige Banken bieten allerdings an, innerhalb von zwei Tagen die Rückbuchung zu veranlassen.
"Saftige Spesen"
Die Einzugsermächtigung wird ebenfalls für Zahlungen mit unterschiedlichen Beträgen verwendet. Der Vertrag wird zwischen einziehendem Unternehmen und Kontoinhaber geschlossen. "Die Bank hat keinen Einfluss auf die Höhe und den Termin der Abbuchung", erklärt Glatz. Bei der Einzugsermächtigung kann der Konsument - im Gegensatz zum Einzugsauftrag - den Betrag innerhalb von 42 Tagen rückbuchen lassen ohne Angabe von Gründen. Die Kosten sind gleich wie beim Lastschriftverfahren.