Dabei habe es sich nur um eine erste Informationsversammlung für Geschädigte gehandelt, so Christoph Vavrik vom Kreditschutzverband von 1870 (KSV). Die Versammlung habe ca. eine Stunde gedauert. Anwesend waren neben den Masseverwaltern und dem zuständigen Richter unter anderem Vertreter der Gläubigerschutzverbände und Rechtsvertreter von Geschädigten.
Derzeit könne man weder die tatsächliche Zahl der Geschädigten noch die Höhe der Passiva beziffern. Einschätzung über die Höhe der Verbindlichkeiten sei erst bei der Prüfungstagsatzung am 11.Jänner 2006 zu erwarten. Bis jetzt wurde auch noch kein Gläubigerausschuss bestellt.
Wie berichtet wurde über das Vermögen von zwei Unternehmen der Amis-Gruppe - die Amis Financial Consulting und die AMIS Asset Management Investment Services AG - der Konkurs eröffnet. Laut Medienberichten sollen von 135 Mio. Euro Kundengeldern 70 Mio. Euro verschwunden sein. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt, worauf diese eine Voruntersuchung wegen des Verdachtes auf schweren Betrug und Untreue eingeleitet hat.
Im Mittelpunkt der Affäre stehen die Amis-Gründer Dietmar Böhmer und Harald Loidl sowie Amis-Vorstand Thomas Mitter. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Eingeschaltet hat sich mittlerweile auch das Staatssekretariat für Konsumentenschutz. Staatssekretär Sigisbert Dolinschek hat den VKI beauftragt, zu erheben, welche Personen geschädigt wurden und welche Möglichkeiten bestehen, Schadenersatz zu verlangen. Geschädigte sollen sich daher über den Online-Fragebogen auf beim VKI zu melden und durch ihre Angaben eine Abschätzung des Schadens zu ermöglichen.
Arge Amis droht mit Klagen
Die Arge Amis, eine Arbeitsgemeinschaft der beiden auf Anlegerschutz spezialisierten deutschen Rechtsanwaltskanzleien Nieding + Barth und Tilp Rechtsanwälte, bevorzugt in der Affäre um die insolvente AMIS-Gruppe zwar einen außergerichtlichen Vergleich, droht aber mit Klagen gegen die Depotbanken und die Republik Österreich.
Man wolle allen Beteiligten ein außergerichtliches Settlement schmackhaft machen. Damit könnten auch die Kunden rascher zu Geld kommen, denn bei solchen Fällen könnte eine Verfahrensdauer von 10 bis 15 Jahren möglich sein, hieß es heute, Dienstagnachmittag, vor Journalisten. Im Klagsfall seien die Anspruchsgegner mit den besten Chancen die Luxemburger Depotbanken Banque Colbert und die Sella Bank sowie die Republik Österreich. Im Fall Amis geht es um rund 16.000 Anleger.
Es gehe nicht um Klagen, betonte Rechtsanwalt Andreas Tilp, es gelte für alle die Unschuldsvermutung. Wenn aber alle, die vielleicht Fehler gemacht hätten, das Geld in einen Topf werfen, könne man zu einer Art Settlement kommen. Je mehr Anleger unter einem Dach vereint seien, umso eher könne man außergerichtlich etwas erreichen. Einige tausend müssten es es allerdings schon sein, um hier Druck machen zu können. Das Problem sei, wieviel Geld noch da sein und wem die Gelder zuständen, die noch da sind.
Vorwurf Wächterfunktion nicht ausgeübt zu haben
Den Depotbanken Colbert und Sella wird vorgeworfen, dass sie ihre "Wächterfunktion" nicht ausgeübt hätten. Man habe die beiden Banken als "Anspruchsgegner" identifziert.
Potenzielle Gründe für Klagen gegen die Republik Österreich sehen die Anwälte in der "ineffizienten" Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Anlegerentschädigung, indem bei der AeW (Anlegerentschädigung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen) eine Deckelung von 10 Prozent des Eigenkapitals eingezogen worden sei. Eine mögliche Staatshaftung sieht die Arge Amis auch wegen eventueller Versäumnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA), die Republik hafte grundsätzlich für Fehler der Finanzaufsicht. Gestern hatte die ARGE AMIS in einer Pressemitteilung die FMA kritisiert, weil diese ihrer Meinung nach in dem mutmaßlichen Finanzbetrugsfall "viel eher" hätte reagieren müssen. Es müsse sich auch die Frage stellen, ob es sich der österreichische Staat erlauben könne, das Vertrauen von in- und ausländischen Anlegern zu erschüttern.
Weitere "potenzielle Anspruchsgegner"
Als "potenzielle Anspruchsgegner" im Fall der Amis-Insolvenz sieht die Arge Amis nicht nur die Depotbanken Banque Colbert und Sella Bank, sondern auch an der österreichischen Raiffeisen Zentralbank (RZB) und die Deutsche Bank. Inhaber der Konten bei den beiden Banken sei bis März 2004 die Sella Bank gewesen, dann die TFA mit Sitz auf den Cayman Inseln.
Die Umstellung der Kontoinhaberschaft sei in dem Zeitraum erfolgt, als SICAV-Fonds der AMIS von der Luxemburger Finanzaufsicht vom Handel suspendiert worden seien. Bei den Banken hätten die Warnlampen aufleuchten müssen, so Rechtsanwalt Andreas Tilp am Dienstagnachmittag vor Journalisten. Eine Haftung sei nicht ausgeschlossen, dies seien aber schwierige rechtliche Fragen, räumte der Anwalt ein.
Als weitere mögliche "Anspruchsgegner" hat die Arge Amis gestern in einer Pressemitteilung unter anderen auch die AeW, den österreichischen Amis-Wirtschaftsprüfer BDO Auxilia oder die KPMG Luxembourg genannt.
Deja-vu-Erlebnis
Die Vertreter der Arge AMIS hätten bei AMIS ein "Deja vu"-Erlebnis bezüglich des "Massenschadensfalls Phoenix" in Deutschland. Bei der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH worden rund 30.000 Anleger geschädigt, davon vertreten die beiden Anwaltskanzleien der ARGE AMIS über die ARGE Phoenix rund 3.000 Geschädigte. Einen ähnlichen Anteil erwartet man sich auch bei den rund 16.000 deutschen und österreichischen AMIS-Anlegern. Seit Montagfrüh habe man bereits mehr als 100 Mandate erteilt bekommen, davon rund ein Drittel aus Österreich.
Ab April 2004 dürften in Deutschland nach Schätzungen der Arge Amis rund 40 bis 50 Mio. Euro an Kundengeldern eingesammelt worden sein. Insgesamt dürfte es um rund 140 Mio. Euro gehen, davon sollen 70 Mio. Euro verschwunden sein. Wieviel die restlichen 70 Mio. Euro noch wert seien, wisse niemand, so Tilp. Die durchschnittliche Provisionsbelastung bei Amis habe rund 21 Prozent betragen, in manchen Fällen sogar bis zu 40 Prozent.
Aus der Konkursmasse dürfte nicht sehr viel Geld zu holen sein, erwartet die Arge Amis. Die Schadenshöhe des einzelnen Anlegers hänge davon ab, was er geltend mache. Da sowohl die AMIS Holding als auch ihre Tochter AFC insolvent seien, und man nicht genau vorhersagen könnte, wo mehr Geld herausschaue, empfehle es sich, bei beiden Konkursfällen Ansprüche geltend zu machen.