Nach Angaben von Herbert Pichler, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), sollen die EU-Bestimmungen für Bargeldeinzahlungen mittels Erlagschein aus Furcht vor Geldwäsche derart eingeschränkt werden, dass selbst für Bagatellbeträge ein amtliches Dokument am Bankschalter vorgewiesen werden muss. "Die Oma, die zehn Euro für Licht ins Dunkel spenden will, muss dann ihren Pass mitnehmen. Das ist schwer verständlich", sagt Pichler.

Österreich hat sich als einziges Land für eine Bagatellgrenze eingesetzt. Bisher ist in den Dokumenten, die in der Ratsarbeitsgruppe diskutiert werden, ein Höchstbetrag von 150 Euro erwähnt. Für Einzahlungen, die darunter liegen, soll kein amtliches Dokument erforderlich sein. Ob das dann tatsächlich beschlossen wird, ist noch offen. Während dies in anderen Ländern keine Tradition hat, werden laut Pichler in Österreich rund 40 Millionen Bargeld-Einzahlungen pro Jahr vorgenommen.

Ebenfalls in Diskussion ist auf EU-Ebene, dass der Kunde binnen drei Monate sein Konto ausgleichen muss, wenn er es überzogen hat. Außerdem bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung für einen Überziehungskredit. Dann wäre laut Pichler auch eine Kreditvertragsgebühr in Höhe von 1,5 Prozent fällig. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 16.11.2005)