Der ersten Schneeflocken kündigen sich an und damit auch die Sorge um die adäquate Schneeräumung. Seit der Abschaffung des Hausbesorgergesetzes im Jahr 2000 sinkt die Zahl der schneeschaufelnden Hausmeister, die zunehmend durch private Winterdienste ersetzt werden.

Grundsätzlich muss der Hauseigentümer dafür sorgen, dass Gehsteige vor dem Gebäude geräumt und bei Glatteis bestreut sind, und zwar zwischen 6 und 22 Uhr. Das gilt auch für den Schutz vor Dachlawinen oder Eiszapfen. Dünn wird das Eis bei der Frage der Haftung, etwa wenn ein Fußgänger stürzt und sich verletzt. Denn wenn ein Sturz aufgrund nicht vorschriftsgemäßer Räumung passiert, haftet der Hauseigentümer. Hat dieser eine Schneeräumungsfirma engagiert, geht auch die Haftung über.

Nicht in jedem Fall, betonten Immobilien-Experten am Dienstag bei einem vom Branchenführer Attensam einberufenen Round Table. "Kaum fällt ein Stäuberl Schnee, müssen wir uns schon vor dem Anwalt fürchten", drückte Hausverwaltungs-Vertreter Udo Weinberger die Verunsicherung aus. Gefordert wurde deshalb mehr Transparenz bei der Vertragsgestaltung und einheitliche Standards, um eine Vergleichbarkeit der verschiedenen Winterdienste und bessere Räumung zu ermöglichen. Man könne nicht erwarten, dass "man immer trockene Schuhe behält", so Geschäftsführer Oliver Attensam. Es werde auch eine permanente Betreuung angeboten, das würde aber dementsprechend viel kosten. (kri/DER STANDARD; Printausgabe, 16.11.2005)