Bisher mussten nur Reisebüros ihre Flugangebote mit Bruttopreisen auszeichnen, die Airlines waren von dieser Regelung ausgenommen und konnten mit zum Teil wesentlich günstigeren Nettopreisen werben.
Bei "Kampfpreisen" - wie etwa 29, 19 oder gar nur 1 Euro - kann der Bruttopreis samt Umsatzsteuer und sonstigen Abgaben und Zuschlägen ein Mehrfaches des angegeben Betrags ausmachen. Für den Fluggast bedeutete diese Praxis oftmals eine unliebsame Überraschung, wenn er für den tatsächlichen Flug ein Vielfaches des angepriesenen Preises bezahlen musste.
Gültig für alle Fluglinien
Die neue Regelung gilt für alle in- und ausländischen Fluglinien, die in Österreich werben und dabei Preise angeben. Künftig müssen die Ticketpreise sämtliche Preisbestandteile - also Steuern, Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren, Treibstoffzuschläge und allfällige Bearbeitungs- oder Ausstellungsgebühren - enthalten.
Die Änderung wurde unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie und der Sozialpartner in kurzer Zeit erarbeitet und wird nun im Parlament behandelt.