Graz - In dem Karussell um Anzeigen und Sachverhaltsdarstellungen in der Honorar-Affäre rund um die Grazer "Medicorp Pharma Group" hat sich nun auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Ermittlungen gingen auf eine Anzeige des Grazer Schlafmediziners Manfred Walzl zurück, der nach zwei Monaten noch immer auf sein Honorar für einen Auftritt am Galaabend der Firma wartet, bestätigte am Mittwoch der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Peter Gruber, eine entsprechende Meldung des ORF Radio Steiermark.

Ende vergangener Woche hat Gregor Kohlbacher, der Anwalt des Grazer Schlafmediziners bei der Anklagebehörde eine Anzeige gegen die Firma Medicorp, ihren Geschäftsführer Kostis Hermann und dessen Frau eingebracht. Zum einen stünde nach wie vor eine Honorarforderung in der Höhe von rund 13.000 Euro aus. "Wir haben die Anzeigen wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges eingebracht, weil sich das Bild verdichtet hat, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht zahlungsfähig gewesen ist", so Kohlbacher auf APA-Anfrage. Seine Recherchen beim Kreditschutzverband von 1870 (KSV) hätten ergeben, dass das Unternehmen "weder Umsätze noch inländisches Vermögen" aufweise, so der Anwalt. Er schätze, dass rund 15 weitere Gläubiger noch auf ihr Geld warten würden.

Sachverhaltsdarstellung erwartet

Eine - bereits für Beginn dieser Woche angekündigte - Sachverhaltsdarstellung von Seite des Unternehmens sei bis Mittwochvormittag nicht bei der Staatsanwaltschaft eingelangt, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.

Weiters klagt Kohlbacher in Vertretung seines Mandanten das Unternehmen wegen eines unerlaubten Mitschnittes - und darauf folgende Veröffentlichung - eines Telefongespräches. Darin hatte der Mediziner im Gespräch mit Hermann erklärt, er habe das Honorar für den Auftritt am Galaabend mit dem Generaldirektor der steirischen GKK, Herbert Gritzner, teilen wollen, der selbst nicht als Honorarempfänger habe aufscheinen wollen. Gritzner hatte dies stets dementiert. In der Zwischenzeit hat Walzl in einer eidesstattlichen Erklärung festgehalten, dass er mit dieser Erklärung nur die Firma unter Druck setzen wollte. (APA)