Die so genannte schwarze Liste für Fluglinien, bei denen Mängel festgestellt worden sind, wird am Mittwoch im EU-Parlament beschlossen. Da es bereits im Vorfeld eine Einigung zwischen Rat (EU-Verkehrsministern), Kommission und Parlament gegeben hat, ist mit einer rascheren Umsetzung als geplant binnen eines halben Jahres zu rechnen. Der SPÖ-Europaabgeordnete Jörg Leichtfried, Mitglied im Verkehrsausschuss, hält sogar den Starttermin 1. März 2006 für möglich.

Damit wird EU-weit eine Auflistung von unsicheren Linien nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Auf einer Internetseite aufgeführt werden sollen auch Fluggesellschaften, die ihren Sitz nicht in der EU haben. Die Fluglinien, die auf dieser Liste aufscheinen, sollen ein EU-weites Start-und Landeverbot erhalten.

Informationspflicht

Außerdem müssen die Passagiere vor Abflug darüber informiert werden, mit welcher Fluggesellschaft sie tatsächlich unterwegs sein werden. Wenn es eine Fluglinie ist, die auf der schwarzen Liste aufscheint, dann "soll die Fluggesellschaft den Passagieren das Recht einer Entschädigung oder Umbuchung einräumen", heißt es im Gesetzesentwurf. Für Leichtfried ist dies "eine sehr vage Formulierung". Im Vorschlag der EU-Kommission, dem die Verkehrsminister zugestimmt hatten, war eine solche Regelung gar nicht vorgesehen.

Die EU-Kommission soll die Kriterien für die Liste erarbeiten, die Mitgliedstaaten ihre Vorschläge einbringen. Die EU-Liste soll bereits vorhandene Verbotslisten in Großbritannien, Frankreich und Belgien ersetzen. Wenn es notwendig erscheint, können EU-Staaten wegen Sicherheitsbedenken auch Sofort-Verbote für Fluglinien aussprechen.

Die EU-Kommission will heute, Dienstag, auch bekannt geben, dass die Europäische Luftsicherheitsagentur in Köln mehr Befugnisse, insbesondere bei der Kontrolle von Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Staaten, bekommen soll. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 15.11.2005)