Diesem Personenkreis, sowie den ebenfalls in den Polizeianhaltezentren einsitzenden nicht zahlungsfähigen Verwaltungsstraftätern, werde die "Anhalteordnung neu" Erleichterungen verschaffen, verkündete Ecker am Mittwoch vor der Presse. Etwa durch die Ermöglichung von mehr Körperpflege. Jedem Häftling sei bei der Ankunft "Gelegenheit zu einer warmen Dusche zu geben", weist der bis Ende Dezember in Begutachtung befindliche Anhalteordnungsentwurf an. Bisher, so Ecker, hätten auch "Illegale, die von der Baustelle verdreckt in die Schubhaft gebracht wurden, bis zu zwei Wochen auf die erste Dusche warten müssen".
Besonderes Lob fand Ecker für die neu in die Anhalteordnung aufgenommene Möglichkeit, die Schubhaft in "offenen Stationen" mit nicht versperrten Zellen und freiem Zugang zu Badezimmern und Freizeitangeboten rund um die Uhr zu vollziehen - so wie es in Pilotprojekten etwa in Linz und Bludenz bereits praktiziert wird. Doch das Ministerium verzichtet bei dieser wie anderen Verbesserungen auf jede Verbindlichkeit: Der offene Vollzug kann, er muss nicht eingeführt werden.
In den meisten Polizeianhaltezentren sei er aus logistischen Gründen nicht praktikabel, wendet hier der NGO-Schubhaftkoordinator Christoph Riedl von der Diakonie ein: "Ungeeignete Gefängnisräumlichkeiten, zu wenig Personal". Für Riedl ist die neue Anhalteordnung eine "Augenauswischerei". In den Schubgefängnissen sei von Vorbereitungen auf mehr Gefangene "nichts zu merken".