Das unter US-Federführung geschnürte Dayton-Abkommen wahrte zwar die Kontinuität des souveränen bosnischen Staates mit drei konstitutiven Bevölkerungsgruppen - Bosniaken (Moslems), Serben und Kroaten -, das Land wurde allerdings in zwei Gebietseinheiten ("Entitäten") geteilt: In die bosniakisch-kroatische Föderation, mit 51 Prozent des Territoriums der geringfügig größere Teil, und die bosnisch-serbische Republik (Republika Srpska).
Gesamtstaate
Bis heute ist die Teilung des Landes in diese beiden Entitäten eines der Hauptprobleme bei der Stärkung zentralstaatlicher Institutionen und damit des Gesamtstaates Bosnien-Herzegowina. Zudem klappte die politische, soziale und ökonomische Kooperation nie wirklich - nicht nur zwischen den beiden Entitäten, sondern auch innerhalb der Föderation zwischen Bosniaken und Kroaten.
Zentrale politische Institutionen und Verwaltungsapparate - wie etwa Präsident, Parlament, Regierung, Ministerpräsident - gibt es nicht nur auf Ebene des Gesamtstaates, sondern auch in den beiden Gebietseinheiten. Neben dem mit einem Sonderstatus versehenen Distrikt Brcko ist die bosniakisch-kroatische Föderation in zehn Kantone unterteilt. Und nach wie vor soll in Bosnien-Herzegowina so gut wie alles alles nach dem "nationalen Schlüssel" funktionieren, indem immer auf die exakte proportionale Vertretung aller Völker geachtet wird - ein Prinzip, dass in Ex-Jugoslawien die nationalen Probleme keineswegs löste.
Dayton-Vertrag
Schon ob dieser Komplexität der verfassungsrechtlichen Struktur, die mit dem Dayton-Vertrag installiert wurde, sprechen viele Experten von einem künstlichen Staat oder einem Monsterstaat: Insgesamt gibt es 14 Regierungen und Verfassungen, über 140 Minister sind am Werk. Die Verwaltung verschlingt etwa 70 Prozent des staatlichen Budgets.
Der Dayton-Vertrag sah neben der Entsendung einer anfangs 60.000 Mann starken, von der NATO geführten Implementierungstruppe (IFOR) die Einrichtung der Protektoratsbehörde des Hohen Repräsentanten vor. Dessen Kompetenzen wurden auf der Dayton-Nachfolgekonferenz in Bonn 1997 erheblich erweitert.