Die Richterin sei sehr erfreut gewesen, dass es zu einer Vereinbarung zwischen der österreichischen Regierung und der Kultusgemeinde über die Finanzierung der Ansprüche der jüdischen Religionsgemeinschaft gekommen sei. Sie habe dies als "großen Fortschritt" bezeichnet, berichtete Jakubovits.
Von den ursprünglich 27 Klägern haben laut Jakubovits 25 die Klage bereits schriftlich zurückgezogen, von einem weiteren liegt eine entsprechende Zusage vor. "Nur ein einziger ist nicht bereit, die Klage zurückzuziehen. Alle ziehen an einem Strang, nur einer nicht", so die IKG-Vertreterin. "Es wäre für viele unverständlich, wenn eine einzige Person die Zahlungen an die mehr als 19.000 Antragsteller beim Entschädigungsfonds aufhalten würde. Denn 99 Prozent wollen, dass die Sache erledigt wird und die Zahlungen endlich beginnen."
Nach Angaben von Jakubovits hat die US-Richterin an den Vertreter der Republik, an den Rechtsanwalt der Kläger sowie an die IKG drei Fragen im Zusammenhang mit der Abweisung der Klage gerichtet. Über den Inhalt der Fragen wollte Jakubovits keine Angaben machen. Jedenfalls gebe es für die schriftliche Beantwortung eine Frist von 14 Tagen. Nach vorliegen dieser Antworten hat die Richterin aus Sicht der IKG zwei Möglichkeiten: sie könnte die Klage sofort abweisen oder sie könnte noch ein Hearing einberufen.