Wien - Für eine parlamentarische Musikenquete in der ersten Hälfte des Mozartjahres 2006 engagiert sich der Österreichische Musikrat (ÖMR). Behandelt werden sollen dabei u.a. eine Charta, wie heimische Musik vermehrt in den Medien vorkommen könne, eine Aufwertung von Strukturförderungen versus Projektförderungen, eine bessere Koordination des Musikexports als auch Fragen der Musikförderung, hieß es am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Thema soll auch die Ratifizierung des UNESCO-Abkommens zur kulturellen Vielfalt im Nationalrat sein.

Kerne der nationalen Kultur

Das im Oktober mit überwältigender Mehrheit gegen die Stimmen der USA und Israels verabschiedete Abkommen steht zwar nicht im Mittelpunkt des Medieninteresses, hat aber weit reichende Folgen: Es schützt in Zeiten der Globalisierung Kerne der nationalen Kultur und lässt zu, dass kulturelle Güter anders als herkömmliche Waren behandelt werden. Angesichts liberalisierter Märkte erhalten Kulturgüter dadurch eine Sonderstellung.

Über die Ratifizierung in Österreich bestehe Parteienkonsens, hieß es von Seiten des ÖMR. Wenn 30 der 191 UNESCO-Mitgliedstaaten es ratifiziert haben, wird das Abkommen nach drei Monaten völkerrechtlich verbindlich, schilderte ÖMR-Vizepräsident Harald Huber. Dann können die Staaten ihr Arsenal an Regeln und Subventionen gegen den freien Markt auffahren, um Kulturleistungen auf ihren Staatsgebieten zu schützen, was nicht ohne neuen Streit abgehen dürfte.

Doch mit dem UNESCO-Abkommen gebe es ein "verbindliches Rechtsinstrument" (so ÖMR-Generalsekretär Günther Wildner) gegen die bei den WTO-Verhandlungen zur Öffnung der Dienstleistungsmärkte (GATS, General Agreement on Trade in Services) ins Haus stehenden weiteren Liberalisierungen, das mit den GATS-Beschlüssen rechtlich auf einer Stufe steht.

UNESCO-Konvention gegen GATS

Ohne das Abkommen hätten die anstehenden Liberalisierungen eine "Monokultur" zur Folge, "die man sich heute gar nicht vorstellen kann", sagte Komponist und ÖMR-Kuratoriumsvorsitzender Paul Hertel. Denn das GATS behandelt Kultur wie jede andere Ware bzw. Dienstleistung. Kultursubventionen würden daher entweder unmöglich gemacht werden oder müssten allen Kulturschaffenden jedes WTO-Landes offen stehen. Damit könnten sich etwa Kulturschaffende aus aller Welt um Kulturförderungen in Österreich bewerben, so Hertel. Das GATS-Abkommen hätte ohne den UNESCO-Beschluss zusätzlich Auswirkungen etwa auf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder die Buchpreisbindung. "Wir werden sehen, wie man sich mit der UNESCO-Konvention gegen GATS wird wehren können", so Wildner.

Der ÖMR wird 2006 50 Jahre alt und dieses Jubiläum im Herbst des kommenden Jahres mit einer großen Konferenz "Musik und Gesellschaft. Perspektiven österreichischer Kulturpolitik" feiern. Schon jetzt gibt es eine neue Homepage und Info-Folder zum ÖMR und zum UNESCO-Abkommen. Vom Bildungsministerium wird gefordert, Verhandlungen über eine pauschale Abgeltung für im Rahmen des Unterrichts kopiertes Notenmaterial mit den Verwertungsgesellschaften aufzunehmen. "Das Kopieren von Noten in den Schulen ist rechtlich eine Grauzone", sagte ÖMR-Vizepräsident Wolf Peschl. (APA)