Bedrückende Zeiten für Nora Frey: Der Sohn der langjährigen Radio- und TV-Moderatorin ist vor kurzem - nicht rechtskräftig - nach dem Suchtmittelgesetz verurteilt worden. Dazu kam die Berichterstattung über den Fall. Nun hat der 31-Jährige in erster Instanz einen Prozess gegen die Medieninhaber der Zeitschrift "Woman" gewonnen.

Verletzung des Identitässchutzes und der Unschuldsvermutung

"Woman" sei wegen eines Artikels vom 2. September (Ausgabe 18) vom Landesgericht für Strafsachen Wien wegen Verletzung des Identitätsschutzes (§ 7a MedienG) und wegen Verletzung der Unschuldsvermutung (§ 7b MedienG) zur Zahlung einer Entschädigung von 7.000 Euro, zur Urteilsveröffentlichung und zum Ersatz aller Prozesskosten verpflichtet worden. Das teilte Anwalt Michael Rami, der den 31-Jährigen in mehreren Verfahren nach dem Mediengesetz vertritt, der APA mit.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Diese Entscheidung (vom 14. November) ist noch nicht rechtskräftig, da "Woman" Berufung angemeldet hat. "Ich bin aber davon überzeugt, dass die zweite und letzte Instanz, das Oberlandesgericht Wien, der Berufung nicht Folge geben wird, weil der in Rede stehende Artikel meines Erachtens massivst die Rechte meines Mandanten verletzt", erklärte Rami. Überdies wurde in dem besagten Bericht das Zehnfache der tatsächlichen Menge an Hanfpflanzen angegeben. (APA)