Eisenstadt - Die Vorgänge um den Tod einer 17-jährigen Burgenländerin vergangenen August nach einer Schaumparty in Oggau (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) wurden im Landesgericht Eisenstadt neu aufgerollt: Das Mädchen, das bei der Veranstaltung stürzte und unter Schaum liegen blieb, starb drei Tage nach dem Vorfall an den Folgen von Sauerstoffmangel. Vor Gericht mussten sich deshalb zwei Veranstalter sowie der Verleiher und jener Mitarbeiter, der die Anlage damals betrieben hat, verantworten.

Alle vier Beteiligten, die wegen fahrlässiger Gemeingefährdung angeklagt wurden, bekannten sich zu Prozessbeginn nicht schuldig. Die Staatsanwaltschaft listete rund um die Abwicklung der Party, die im Zuge eines "Mondscheinfests" in einer Halle stattfand, eine Reihe von Kritikpunkten auf: So habe ein rutschfester Belag im Umgebungsbereich des Beckens gefehlt, die Einstiegstreppe sei instabil gewesen. Außerdem sei zu wenig Aufsichtspersonal vorhanden gewesen, um eventuell Gestürzte zu bergen.

Mängel

Bemängelt wurde auch, dass die Beleuchtung nicht ausgereicht hätte. Der Schaum im Pool sei zu hoch gewesen und habe sich auch außerhalb des Beckens unkontrolliert verteilt. Dies hätte schließlich den Tod der 17-Jährigen zur Folge gehabt, die zwischen Einstiegsstufe und Poolrand auf den Asphaltboden stürzte. Das Mädchen sei fünf bis zehn Minuten von Schaum bedeckt, unbemerkt liegen geblieben. Dadurch habe sie wegen Sauerstoffmangels eine Hirnschwellung erlitten, die schließlich zum Tod führte.

Den beiden Veranstaltern wird vorgeworfen, dass sie die Schaumparty nicht bei der Behörde angemeldet hätten. Eine Genehmigung hätte explizite Auflagen beinhaltet. Außerdem hätten sie den Betrieb der Anlage bei der Veranstaltung trotz einer erkennbaren Gefahrenlage zugelassen. Dem Verleiher wird vorgeworfen, unzureichendes Equipment bereitgestellt zu haben. Außerdem sei der Mitarbeiter, der den Pool betrieb, nicht ausreichend eingeschult gewesen.

Befragung

Bei der Befragung der Beschuldigten standen vor allem Fragen der Genehmigung sowie über die Sicherheitsvorkehrungen im Mittelpunkt. Der Mitarbeiter, der den Pool betrieb, sagte aus, der Sturz der 17-Jährigen, die drei Tage nach dem Vorfall starb, sei für ihn nicht ersichtlich gewesen. Er habe sich am anderen Ende des Beckens befunden.

Einer der beiden Veranstalter, ein 25-jähriger Techniker, gab an, zunächst sei die Party lediglich mit einer Schaumkanone geplant gewesen. Aus Sicherheitsgründen sei man auf die Idee mit dem Pool als Alternative gekommen.

Der Betreiber habe ihm zur Anlage erklärt, "so, wie das dasteht mit der Stiege verwendet er es in ganz Österreich." Außerdem hätte er gesagt, er habe alle Genehmigungen, um die Party durchzuführen. Zum Schutz seien auch Matratzen bei der Treppe aufgelegt worden. Bei der Schaumhöhe habe er sich darauf verlassen, dass der Betreiber das richtig durchführe. Eine Probebetrieb mit Schaumerzeugung habe es am Vortag der Party "zwei bis drei Minuten" lang gegeben.

"Alles o.k."

Der zweite Veranstalter, ein 30-jähriger technischer Angestellter, war mit der Organisation der Schaumparty beauftragt. Auch er erklärte, der Poolverleiher habe ihm gesagt, er hätte alle Genehmigungen. Der Pool werde überdies in einer Diskothek in Niederösterreich verwendet. Auf die Frage, ob bezüglich der Genehmigungen alles in Ordnung wäre, habe der Verleiher geantwortet: "Ja, das ist o.k." Ein Anmeldeformular habe ihm dieser aber erst nach der Veranstaltung - am 10. August - zugeschickt: "Er hat immer gesagt, es ist alles o.k., wir brauchen uns um nichts kümmern."

Der Vermieter der Anlage, ein 41-jähriger Niederösterreicher, der mit der Anlage seit 2000 Schaumparties betreibt, sah die Angelegenheit ganz anders: Das Equipment, mit dem die Party in Oggau durchgeführt wurde, sei "Eins zu Eins" im Bescheid zur Verwendung in der Diskothek in Niederösterreich genehmigt: "Alles, was zusätzlich an Genehmigungen notwendig ist, ist Veranstaltersache."

Abweichende Bestimmungen

Der 41-Jährige wies auch auf in einzelnen Bundesländern voneinander abweichende Bestimmungen - beispielsweise über die Schaumhöhe - hin. Dem Organisator habe er einen Vordruck angeboten, den er auch bei anderen Schaumparties verwendete - mit dem Zusatz, den müsse man an die Bezirkshauptmannschaft schicken. Daraufhin habe er zu hören bekommen: "Wir sind die SJ, mein Vater ist Bürgermeister", das "passt schon so". Die Anlage selbst sei 20 bis 30 Mal im Einsatz gewesen, Probleme habe es nie gegeben.

Der 38-jährige Mitarbeiter, der den Pool am verhängnisvollen Abend in Betrieb nahm, sagte aus, er habe von etwa 2002 bis zu dem Vorfall rund 25 Schaumparties gemacht. Die Treppe, auf der das Mädchen zu Sturz kam, sei bis 2003 auch in der Diskothek, wo sich der Pool normalerweise befinde, verwendet worden. Den Beginn der Party habe man extra um 20 Minuten verschoben, "weil noch nicht alle Sicherheitsleute bereit waren."

Frage der Verantwortung

Während der Veranstaltung könne er nur die Leute im Pool beobachten: "Zu schauen, wer von draußen wen hineinwirft, ist nicht meine Aufgabe." Unmittelbar zu Beginn seien Personen allerdings "von allen Seiten hineingesprungen", was die einer Luftburg ähnliche Anlage instabil gemacht habe. Daraufhin habe er wenige Minuten nach Beginn des Schäumens kurzfristig unterbrochen, sei zur Treppe gegangen und habe dem dort befindlichen Ordner gesagt, "sie sollen darauf achten, dass die Leute nur über die Treppe hinein- und hinausgelangen." Schaum außerhalb des Beckens habe er dabei nicht bemerkt.

Im Becken "extrem viel Schaum"

Am Nachmittag kamen Teilnehmer der Schaumparty zu Wort. Sie schilderten das Geschehen am 7. August 2004 aus unterschiedlicher Perspektive.

Eine Schülerin erzählte, der Rand des Beckens, in dem die Schaumparty stattfand, sei ziemlich hoch gewesen. Im Becken habe sich "extrem viel Schaum" befunden, der etwa 1,2 Meter hoch gewesen sei. Nachdem sie in den Pool geworfen wurde, sei sie nur schwer über den Beckenrand herausgekommen. Auf die Frage der Richterin: "Für sie war das Erlebnis eigentlich kein Spaß?", meinte die Zeugin: "Überhaupt nicht." Die Stiege zum Einstieg in das Becken habe sie erst später bemerkt.

Ein Schüler aus Wien erzählte, wie er Kindern, die den Pool verlassen wollten, über den Beckenrand half: "Die wären da nie drüber gekommen." Eines von ihnen habe bereits erbrochen. Er habe sich zehn bis 15 Minuten in dem Pool aufgehalten, das Verlassen sei "kein Spaß mehr" gewesen.

Ein Burgenländer schilderte, für ihn selbst sei es im Pool lustig gewesen. Beim Verlassen sei er über den Poolrand gesprungen, das Drüberklettern habe sich allerdings "mühsam" gestaltet. Dabei sei er über einen Gegenstand gestolpert, "ich habe im Dunkeln gedacht, es ist die Treppe".

Für den nächsten Verhandlungstermin hat die Verteidigung die Befragung zweier weiterer Zeugen beantragt. Sie sollen über die Vorschriftsmäßigkeit des verwendeten Equipments aussagen. Zur Genehmigungspraxis bei derartigen Veranstaltungen sollen auch noch Beamte der Burgenländischen Landesregierung gehört werden. (APA)