Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes habe mit seinen Aussagen "öffentlich den Eindruck erweckt, als würden die Landesregierung und der Landeshauptmann geltende Gesetze nicht einhalten", beklagte Haider am Montag in einer Sitzung des Parteipräsidiums der Kärntner BZÖ-Freiheitlichen. Das Land Kärnten sei aber in keinem Punkt säumig, man habe "alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt". Haider in Richtung Korinek: "Ich hoffe, er hat das nicht bewusst so gesagt, um der Partei des Bundeskanzlers einen Freundschaftsdienst zu erweisen, ist doch der Bund für die Umsetzung zuständig."
Der Landeshauptmann kündigte zur Ortstafelfrage auch eine Gesprächsrunde zwischen allen Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden, den jeweiligen Fraktionsführern und der Kirche an, um der Aufforderung von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) nachzukommen, Lösungsvorschläge im Konsens für die Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses zu erarbeiten.
Haider teilte weiters mit, dass dass beim Unabhängigen Verwaltungssenat Kärnten (UVS) 20 Verfahren von Schnellfahrern anhängig seien, "um den Ortstafelstreit zu prolongieren". Allesamt seien Mitglieder des Rates der Kärntner Slowenen, die vom Bundeskanzler dringend aufgefordert werden sollten, solche provokanten Akte zu unterlassen, mit denen eine Vergiftung des Klimas zwischen slowenischer Volksgruppe und deutschsprachiger Bevölkerung drohe.
Den "Trick" mit dem Schnellfahren durch Ortschaften, in denen die Slowenenvertreter zweisprachige Ortstafeln fordern, war vor einigen Jahren erstmals vom Slowenenfunktionäre und Rechtsanwalt Rudi Vouk praktiziert worden. Er war mit seinem Auto mit überhöhter Geschwindigkeit durch St. Kanzian gefahren und hatte die Begleichung einer Geldstrafe mit dem Hinweis verweigert, dass die dortige Ortstafel nicht zweisprachig ausgeführt sei. Der VfGH hatte daraufhin im Dezember 2001 die Ortstafelregelung des Volksgruppengesetzes samt Topographieverordnung aufgehoben und dargelegt, dass in Ortschaften mit mehr als zehnprozentigem Slowenenanteil zweisprachige Tafeln aufzustellen seien. Haider will aber die jeweilige Bevölkerung in den Entscheidungsfindungsprozess miteinbinden.
Keine Notwendigkeit zur Korrektur
"Es gibt keine Notwendigkeit etwas zu korrigieren." So reagierte man am Montag im Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf Aussagen von Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider (B) zur Ortstafel-Frage. Haider hatte das Land Kärnten für unzuständig erklärt und VfGH-Präsident Karl Korinek zu einer Korrektur seiner Aussagen aufgefordert.
"Die Aussagen des Landeshauptmanns von Kärnten müssen auf einem Irrtum beruhen", sagte dazu VfGH-Sprecher Christian Neuwirth auf APA-Anfrage. Das Aufstellen von Ortstafeln sei nämlich Angelegenheit der Straßenpolizei, die nach Artikel 11 B-VG Landessache sei.