Klagenfurt - Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (B) hat Verfassungsgerichtspräsident Karl Korinek aufgefordert, seine Aussagen zur Kärntner Ortstafelfrage zu korrigieren. Es sei nämlich nicht das Land Kärnten, sondern der Bund für die Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses zur Aufstellung weiterer zweisprachiger Tafeln zuständig. Korinek hatte am Sonntag in der Fernseh-"Pressestunde" die Kärntner Landesregierung ermahnt, in Bezug auf die Aufstellung von Ortstafeln die "Rechtspflicht zu erfüllen".

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes habe mit seinen Aussagen "öffentlich den Eindruck erweckt, als würden die Landesregierung und der Landeshauptmann geltende Gesetze nicht einhalten", beklagte Haider am Montag in einer Sitzung des Parteipräsidiums der Kärntner BZÖ-Freiheitlichen. Das Land Kärnten sei aber in keinem Punkt säumig, man habe "alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt". Haider in Richtung Korinek: "Ich hoffe, er hat das nicht bewusst so gesagt, um der Partei des Bundeskanzlers einen Freundschaftsdienst zu erweisen, ist doch der Bund für die Umsetzung zuständig."

Der Landeshauptmann kündigte zur Ortstafelfrage auch eine Gesprächsrunde zwischen allen Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden, den jeweiligen Fraktionsführern und der Kirche an, um der Aufforderung von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) nachzukommen, Lösungsvorschläge im Konsens für die Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses zu erarbeiten.

Haider teilte weiters mit, dass dass beim Unabhängigen Verwaltungssenat Kärnten (UVS) 20 Verfahren von Schnellfahrern anhängig seien, "um den Ortstafelstreit zu prolongieren". Allesamt seien Mitglieder des Rates der Kärntner Slowenen, die vom Bundeskanzler dringend aufgefordert werden sollten, solche provokanten Akte zu unterlassen, mit denen eine Vergiftung des Klimas zwischen slowenischer Volksgruppe und deutschsprachiger Bevölkerung drohe.

Den "Trick" mit dem Schnellfahren durch Ortschaften, in denen die Slowenenvertreter zweisprachige Ortstafeln fordern, war vor einigen Jahren erstmals vom Slowenenfunktionäre und Rechtsanwalt Rudi Vouk praktiziert worden. Er war mit seinem Auto mit überhöhter Geschwindigkeit durch St. Kanzian gefahren und hatte die Begleichung einer Geldstrafe mit dem Hinweis verweigert, dass die dortige Ortstafel nicht zweisprachig ausgeführt sei. Der VfGH hatte daraufhin im Dezember 2001 die Ortstafelregelung des Volksgruppengesetzes samt Topographieverordnung aufgehoben und dargelegt, dass in Ortschaften mit mehr als zehnprozentigem Slowenenanteil zweisprachige Tafeln aufzustellen seien. Haider will aber die jeweilige Bevölkerung in den Entscheidungsfindungsprozess miteinbinden.

Keine Notwendigkeit zur Korrektur

"Es gibt keine Notwendigkeit etwas zu korrigieren." So reagierte man am Montag im Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf Aussagen von Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider (B) zur Ortstafel-Frage. Haider hatte das Land Kärnten für unzuständig erklärt und VfGH-Präsident Karl Korinek zu einer Korrektur seiner Aussagen aufgefordert.

"Die Aussagen des Landeshauptmanns von Kärnten müssen auf einem Irrtum beruhen", sagte dazu VfGH-Sprecher Christian Neuwirth auf APA-Anfrage. Das Aufstellen von Ortstafeln sei nämlich Angelegenheit der Straßenpolizei, die nach Artikel 11 B-VG Landessache sei.

Zurückgewiesen wurden die Haider-Aussagen auch von der Grünen Minderheitensprecherin Terezija Stoisits. In Kärnten werde seit 28 Jahren das Gesetz gebrochen, meinte sie in einer Aussendung. Haider selbst breche "Recht, denn er setzt die Ortstafelverordnung von 1977(!) nicht um", so Stoisits. Jeder in der Republik wisse, dass Haider "und die von ihm vorgeschobenen Vasallen aus dem Abwehrkämpferbund einen Konsens in der Ortstafelfrage hintertreiben". Statt in "Rundumschlägen" den Präsidenten des VfGH und Vertreter der Kärntner Slowenen anzugreifen, solle Haider endlich aufhören, Recht zu brechen und das Erkenntnis des VfGH vom Dezember 2001 umsetzen, so Stoisits. (APA)