Bereits vor einem Jahr startete die Neudurchführung der Prozesses, nachdem der OGH (Oberste Gerichtshof Wien) der Nichtigkeitsbeschwerde des Staatsanwaltes Folge geleistet hatte. Dann wurde zunächst auf Februar 2005 und in der Folge wegen Erkrankung des Beschuldigten auf unbestimmt vertagt. Nun sind bis zum 1. Dezember insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt.
Im ersten Verfahren war es um 670.000 Kilogramm "austrofiziertes" Fleisch gegangen. Da sich aber zahlreiche Kunden im Zeugenstand entgegen ihren ursprünglichen Aussagen plötzlich nicht mehr getäuscht fühlten, blieben von der angeklagten großen Menge nur mehr knapp 26.000 Kilogramm übrig. Für Staatsanwalt Friedrich Kutschera war aber klar: Egal ob die Zwischenhändler (darunter große Fleischereibetriebe und Einkaufsmärkte) Bescheid über die tatsächliche Herkunft des Fleisches wussten oder nicht - letztlich wurde der Kunde getäuscht. Dieser Argumentation folgte der OGH.
Neuauflage im Vorjahr
Im Zuge der Neuauflage im Vorjahr gab der Beschuldigte an, das Fleisch sei korrekt deklariert worden, er selbst habe seine Kunden jeweils aufgeklärt, wenn - etwa bei Engpässen in der Weihnachtszeit - nur tschechische Rinderviertel vorrätig waren. In Reaktion auf die durch die britische und vor allem die deutsche BSE-Krise eingetretenen Sensibilisierung der Konsumenten hatte die Bull AG an ihre Abnehmer Rundschreiben verschickt, in denen die Lieferung von österreichischer Ware zugesagt wurde.