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Barbara Wussow und Albert Fortell: Notstandshilfe-Affäre war "persönliche Katastrophe

Foto: Reuters/HEINZ-PETER BADER
"Auch wenn sich alles in Luft ausgelöst hat, wollen wir das Problem der Künstlersozialversicherung hinter den Kulissen weiter diskutieren", sagte Schauspieler Albert Fortell (52) am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Anlass war die Einstellung des anhängigen Verfahrens in der so genannten "Notstandshilfe-Affäre". Sekundiert von vier Juristen und Peter Paul Skrepek, Vorsitzender der Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe, legten Fortell und Ehefrau Barbara Wussow (44) die Fakten dar, und thematisierten in weiterer Folge den Umstand eines fehlenden Gesetzes für eine adäquate Künstlersozialversicherung.

"Eine persönliche Katastrophe"

Das Strafverfahren, das juristisch gesehen im Status von "Vorerhebungen" geführt worden war, sei für Fortell und Wussow "eine persönliche Katastrophe gewesen", so der Schauspieler. "Besonders meiner Frau, die schwanger war, ging es sehr, sehr schlecht". Wussow, die mehrere Monate wegen Komplikationen der Schwangerschaft im Spital verbringen musste, ergänzte: "Ich bin meinem Mann sehr dankbar, der mich abgeschirmt hat. Es war die schlimmste Zeit meines Lebens, die nur dann einen Sinn gehabt hat, falls unser Fall etwas für die Zukunft bringt".

Wolfgang Brandstetter, Strafrechtsexperte der Universität Wien, erläuterte das eingestellte Verfahren, das auf Grund einer privaten Anzeige eines Mannes aus St. Veit an der Glan in Kärnten zu Stande gekommen war: "Es ging um den Vorwurf ungerechtfertigt bezogener Sozialleistungen, und die Staatsanwaltschaft musste in Richtung schweren Betruges ermitteln". Obwohl Experten nie an einer Einstellung des Verfahrens gezweifelt hätten, so Brandstetter weiters, sei es für ihn immerhin "ein beruhigendes Ergebnis", dass in einem Rechtsstaat eine Anzeige genau geprüft würde.

"Keine Fürsorgeleistung"

Grundsätzliches erläuterte Christoph Wolf, der Wussow/Fortell als Anwalt vertrat: "Der Bezug der Notstandshilfe ist keine Fürsorgeleistung, sondern steht dem Bezieher als Folge früher eingezahlter Beiträge zu". Problematisch und diffus werde die Administrierung durch die am heutigen Arbeitsmarkt bestehende Mischung verschiedener Vertragsformen wie freier oder echter Dienstverträge, an die Leute in künstlerischen und Medien-Berufen oft gebunden seien.

Kabarettist und Gewerkschafter Skrepek meinte: "Die Lösung ist ganz einfach. Wir brauchen endlich eine Künstlersozialversicherung". Wolfgang Mazal, Arbeitsrechtsexperte der Universität Wien, sagte: "Dieses Phänomen ist nicht auf Künstler beschränkt. Es gibt heute andere Arbeitsformen als früher, und die bestehende Rechtslage hält da noch nicht mit". Er wünsche sich, dass Künstler ihrer gesellschaftlichen Vorreiter-Rolle gemäß auch in diesem Fall als Avantgarde fungierten. Ziel sei, eine alle Berufe betreffende "Reduzierung der derzeitigen Komplexität" in Versicherungsfragen.

Medienanwalt Egon Engin-Deniz führte den Bogen zurück zum Fall Wussow/Fortell, und meinte: "Für Schauspieler hat auch der Ruf eine besondere Bedeutung, und ein Verlust desselben kann Einkommensverluste bedeuten". Die seien auch eingetroffen, erzählte Fortell: "Von 100 Drehtagen des Vorjahres kam ich in diesem Jahr auf drei". Auch Wussow erhielt eine Absage für eine Werbung auf Grund der medialen Berichterstattung. Derzeit sehe es wieder besser aus. Fortell schreibe gerade an einem Fernseh-Drehbuch, und Wussow drehe bald einen Werbespot für eine Teefirma. "Vielleicht für einen Beruhigungs-Tee", ergänzte sie lachend. (APA)