Brüssel/Wien – Die Weitergabe von EU-Fluggastdaten an die US-Behörden verstößt möglicherweise gegen EU-Recht. Der den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beratende Generalanwalt empfahl am Dienstag, das Abkommen mit den USA für rechtswidrig zu erklären. Ungeachtet dessen trat gestern in Österreich die erweiterte Datenerfassung für USA-Reisende in Kraft.

Wie der STANDARD berichtete, haben die USA in Folge der Anschläge vom 11. September 2001 Fluggesellschaften dazu verpflichtet, elektronische Datensätze über einreisende Passagiere an die US-Grenzbehörde zu übermitteln. EU- Kommission und EU-Ministerrat haben die Anti-Terrormaßnahme abgesegnet, das EU-Parlament ist aus Datenschutzgründen dagegen.

Verfahren läuft noch

Das alles entscheidende Verfahren vor dem EuGH läuft noch. Die Richter sind nicht an die Empfehlung des Generalanwaltes gebunden, meist folgen sie aber seiner Rechtsmeinung. Im konkreten Fall bemängelt Generalanwalt Philippe Legere, dass die Weitergabe der Fluggastdaten keine rechtliche Grundlage habe. Das Datenschutzargument ließ er aber nicht gelten. Ein abschließendes Urteil des EuGH ist in ein paar Monaten zu erwarten, bis dahin müssen bisher getroffene Vereinbarungen eingehalten werden.

Fast alle europäischen Airlines mit US-Destinationen übermittelten bereits seit längerem Fluggastdaten, seit Dienstag auch die Austrian Airlines Group, wie ein Sprecherin auf STANDARD-Anfrage bestätigte. Weitergegeben werden: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Reisepassdetails und eine Aufenthaltsadresse in den USA. Falls keine genaue Adresse bekannt ist, genügen auch Angaben zur Reiseroute, wie zum Beispiel "Touring the Grand Canyon". Kreditkartennummer oder Bordmenü werden entgegen den ursprünglichen Vorschlägen der US-Behörden nicht weitergegeben.

Austrian empfiehlt, das entsprechende Datenblatt bereits zum Check-in mitzubringen. Formulare liegen in Reisebüros auf oder können im Internet auf den Homepages von Außenministerium oder Austrian heruntergeladen werden. (simo/DER STANDARD, Printausgabe, 23.11.2003)