In ihrer jetzigen Entscheidung hatte die Schiedsinstanz zu prüfen, ob die damalige Rückstellung der Villa in einem schlechten Zustand ohne zusätzliche finanzielle Entschädigung eine extreme Ungerechtigkeit darstellt. Von der Schiedsinstanz wurde das nun aber verneint. Ausschlaggebend war, dass die damals zuständige Behörde die ersten Rückstellungsgesetze korrekt angewandt und die Rückgabe der Liegenschaft zuerkannt hatte. Da die Antragsteller damals auch ausdrücklich auf die Abrechnung der Mieterträge verzichtet hatten, waren diese nicht Gegenstand der Entscheidung.
1941 "arisiert"
Die Liegenschaft befand sich 1938 im Eigentum des jüdischen Ehepaares Alfred und Ella Götzl. Nach ihrer Flucht 1939 wurde das gesamte Vermögen 1941 "arisiert". 1950 wurde die Liegenschaft, die durch die Kriegseinwirkungen stark beschädigt wurde, an Alfred Götzl und seine Tochter als Erbin der inzwischen verstorbenen Ella Götzl zurückgestellt. 1951 veräußerten sie die Villa um 145.000 Schilling an einen Wiener Anwalt, nach der Renovierung verkaufte dieser sie 1965 um neun Millionen Schilling an die Republik Österreich.