Wieder Niederlage für Präsidenten bei Regierungsbildung - Parlamentsabgeordneten stimmten gegen Ahmadinejads Wunschkandidaten fürs Ölministerium
Redaktion
Bild nicht mehr verfügbar.
Teheran - Der neue iranische Präsident Mahmoud
Ahmadinejad hat bei der Durchsetzung seines Wunschkandidaten für das
wichtige Ölministerium im Parlament zum dritten Mal eine Niederlage
erlitten. Mehr als 70 Prozent der 292 Abgeordneten stimmten am
Mittwoch gegen den Raffineriedirektor und früheren hochrangigen
Beamten im Innenministerium Mohsen Tasalloti. Fast fünf Monate nach
der Wahl des als ultra-konservativ geltenden Politikers am 24. Juni
ist damit die neue Regierung immer noch nicht komplett.
Viele Abgeordneten bezweifelten abgesehen von der Eignung
Tasalottis dessen Loyalität zu Ahamdinejad. Tasalloti gilt als
Parteigänger der Reformer um den früheren Präsidenten Mohammed
Khatami. Zudem wurden Befürchtungen laut, vertrauliche Informationen
könnten bei ihm nicht sicher sein, da viele seiner Verwandten in
Amerika lebten und Tasalloti selbst eine "Green Card" zur Einreise in
die USA besitze. Erstmals in der 26-jährigen Geschichte der
Islamischen Republik muss ein Präsident jetzt einen vierten
Kandidaten für das Amt zur Kontrolle der Ölindustrie aufstellen, aus
der der Iran 80 Prozent seines Staatshaushalts bestreitet.
Bereits im August war Ahmadinejads erster Wunschkandidat für das
Ölministerium, Ali Saidlu - zusammen mit den Kandidaten für die
Ministerien Soziales, Erziehung und Kooperativen - im Parlament
durchgefallen. Anfang November hatte Sadek Mahsuli kurz vor der
Abstimmung seine Kandidatur zurückgezogen, nachdem klar geworden war,
dass er im Parlament nicht die nötige Zustimmung finden würde. Die
Abgeordneten warfen auch ihm mangelnde Sachkenntnis vor. (APA/dpa)
Jeder User hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.