Nur noch dringender Tatverdacht
Gegen Falk bestehe jetzt nur noch der dringende Tatverdacht des versuchten Betruges, heißt es in der Mitteilung. Damit verbunden sei eine geringere Straferwartung, so dass angesichts der langen Untersuchungshaft keine Fluchtgefahr mehr bestehe. Damit sei der Haftgrund entfallen. Nach einem neuen Gutachten sei nicht mehr nachzuweisen, dass Falk einen Vermögensschaden verursacht habe. Ein solcher Schaden ist aber Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Betrugs.
Überhöht
Falk war im Juni 2003 verhaftet und inhaftiert worden. Die Justiz warf dem einstigen Star des Neuen Marktes vor, seine Firma Ision im Januar 2001 zu einem weit überhöhten Preis von 812 Mio. Euro an die britische Energis verkauft zu haben. Um diesen Preis zu erhalten, soll Falk mit anderen Ision-Führungskräften Geschäfte vorgetäuscht und so den Aktienkurs nach oben manipuliert haben. Im Laufe des seit knapp einem Jahr laufenden Prozesses stellte sich jedoch heraus, dass die Staatsanwaltschaft ihre Anklage zum Teil auf gefälschte Dokumente gestützt hatte.