In einer Aussendung verwies Haider auf Artikel 146 des Bundesverfassungsgesetzes, aus dem eindeutig hervorgehe, dass nicht das Land, sondern der Bund bzw. sogar der Bundespräsident das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vollziehen müsse. Der entsprechende Antrag auf Exekution des Erkenntnisses sei vom VfGH zu stellen, betonte Haider.
Vorwürfe zurückgewiesen
Der BZÖ-Obmann wies einmal mehr Aussagen zurück, wonach das Land Kärnten bei der Aufstellung der Ortstafeln säumig sei. Dem VfGH-Präsidenten Karl Korinek empfahl Haider, er möge sich an Bundespräsident Heinz Fischer wenden, Kärnten sei für Kritik die falsche Adresse.
In der Aussendung wird anschließend Artikel 146 des Bundesverfassungsgesetzes zitiert: "(1) Die Exekution der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes nach Art. 126a, Art. 127c und Art. 137 wird von den ordentlichen Gerichten durchgeführt.