Klagenfurt - Im Streit darüber, wer für das Aufstellen zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten zuständig ist, hat am Mittwoch der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (B) eine neue Variante ins Spiel gebracht. Er erklärte, laut Bundesverfassungsgesetz sei der Bundespräsident für die Vollziehung des VfGH-Erkenntnisses zuständig.

In einer Aussendung verwies Haider auf Artikel 146 des Bundesverfassungsgesetzes, aus dem eindeutig hervorgehe, dass nicht das Land, sondern der Bund bzw. sogar der Bundespräsident das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vollziehen müsse. Der entsprechende Antrag auf Exekution des Erkenntnisses sei vom VfGH zu stellen, betonte Haider.

Vorwürfe zurückgewiesen

Der BZÖ-Obmann wies einmal mehr Aussagen zurück, wonach das Land Kärnten bei der Aufstellung der Ortstafeln säumig sei. Dem VfGH-Präsidenten Karl Korinek empfahl Haider, er möge sich an Bundespräsident Heinz Fischer wenden, Kärnten sei für Kritik die falsche Adresse.

In der Aussendung wird anschließend Artikel 146 des Bundesverfassungsgesetzes zitiert: "(1) Die Exekution der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes nach Art. 126a, Art. 127c und Art. 137 wird von den ordentlichen Gerichten durchgeführt.

(2) Die Exekution der übrigen Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes liegt dem Bundespräsidenten ob. Sie ist nach dessen Weisungen durch die nach seinem Ermessen hiezu beauftragten Organe des Bundes oder der Länder einschließlich des Bundesheeres durchzuführen. Der Antrag auf Exekution solcher Erkenntnisse ist vom Verfassungsgerichtshof beim Bundespräsidenten zu stellen. Die erwähnten Weisungen des Bundespräsidenten bedürfen, wenn es sich um Exekutionen gegen den Bund oder gegen Bundesorgane handelt, keiner Gegenzeichnung nach Art. 67." (APA)