Deutscher Ex-Kanzler soll Schweizer Medienhaus "in Fragen der internationalen Politik" beraten
Redaktion
,
Der ehemalige deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder wird Berater des Schweizer Medienhauses Ringier. Schröder wird diese Aufgabe in Zürich am 1. Jänner 2006 übernehmen,
wie Verleger Michael Ringier am Donnerstag vor den Medien erklärte. "Er steht mir und auch anderen Mitarbeitern als Berater zu Verfügung", sagte er.
Schröder werde am Hauptsitz des Medienkonzerns in Zürich ein eigenes Büro haben und den Verlag "in Fragen der internationalen Politik" beraten. Ringier sagte, er sei überzeugt, dass Schröder mit seiner internationalen Erfahrung eine Bereicherung für das Unternehmen sei, zumal man als Verleger auch politisch aktiv sein müsse.
Schröder werde weder Mitglied des Verwaltungsrats noch eines andern Konzerngremiums, sondern stehe als Gesprächspartner für Fragen der internationalen Politik zur Verfügung, präzisierte Ringier. Er sei überzeugt, dass Schröder mit seiner internationalen Erfahrung eine Bereicherung für das Unternehmen sei, zumal man als Verleger auch politisch aktiv sein müsse.
Zu den Anstellungsbedingungen hielt sich Ringier bedeckt. "Wir sind nicht ein Haus, das über so etwas spricht", sagte er zur Frage nach dem Honorar und fügte hinzu: "Er war als Bundeskanzler ein bescheidener Mann und wird das auch bleiben. Wenn's ihm um Geld gegangen wäre, hätte er sicher einen anderen Job angenommen." Zur zeitlichen Belastung sagte er, Schröder dürfte ein oder zwei Mal wöchentlich in Zürich sein: "Mit einer solchen Persönlichkeit macht man nicht einen Vertrag, in dem etwas von 40 Stunden oder so steht." (APA/sda/Reuters/AP)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.