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Wien - Vor drei Jahren wurde die "Abfertigung neu" beschlossen. Bisher habe es aber kaum Übertritte vom alten System in das neue "Rucksack"-Prinzip gegeben, wie eine Untersuchung des Beratungsunternehmen Mercer ergeben hat. Das liege meist an "Bequemlichkeit" oder "Nichtwissen" der Betroffenen, informierte Michaela Plank, Pensionskassen-Expertin bei Mercer Consulting.

Abhebungen befürchtet

Das Gesetz sieht vor, dass nach Ablauf der ersten drei Jahre - also per Jänner 2006 - Arbeitnehmer ihr Guthaben von den Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) beheben können. Mercer-Geschäftsführer Kurt Bednar geht davon aus, dass die meisten Berechtigten dies auch tun werden, was dem eigentlichen Sinn der Abfertigung neu widerspreche. Offenbar würden die MVK selbst auch hohe Abhebungen erwarten, denn sonst würden sie nicht so stark am Geldmarkt und in Anleihen veranlagen, um rasch flüssig zu sein, sagte Bednar.

Damit die MVK wirklich zu einem Instrument der Altersvorsorge werden, fordert Bednar eine Verlängerung der Mindestveranlagungsdauer. Eine Erhöhung der so genannten "Liegedauer" auf zehn Jahre wäre ein "mutiger Schritt".

Seit Anfang 2003 haben die MVK im Schnitt 4,16 Prozent Rendite pro Jahr - nach Abzug der Kosten - erzielt. Bei der Durchschnittsperformance der MV-Kassen seit ihrem Markteintritt liegt die VBV (Vereinigte Banken und Versicherungen) mit 5,22 Prozent an der Spitze, gefolgt von Bonus mit 4,80 Prozent und der NÖVK (Niederösterreichische Vorsorgekasse) mit 4,45 Prozent. Gemessen am verwalteten Vermögen der acht überbetrieblichen Kassen von 297,3 Mio. Euro (Stand Ende 2004) wird der Markt von drei MVK dominiert: Die VBV mit 107,9 Mio. Euro, gefolgt von ÖVK (Österreichische Vorsorgekasse) mit 62,9 Mio. Euro und BAWAG Allianz mit 48,7 Mio. Euro.

So hoch ist Ertrag nicht

Ende 2004 gab es knapp 1,58 Millionen anwartschaftsberechtigte Personen - allerdings nur etwa 55 Prozent davon in einem aufrechten Dienstverhältnis mit laufenden Beitragszahlungen. Die übrigen 45 Prozent seien jene, die ihr Geld nach dem Austritt oder bei einem Job-Wechsel liegen gelassen hätten und vermutlich nur die dreijährige Frist abwarten, um in den Genuss einer Kapitalleistung zu kommen. So hoch sei dieser Ertrag aber gar nicht, denn nach 36 Monaten, für die jeweils 1,53 Prozent vom Lohn abgeführt wurden, kommen nur knapp zwei Drittel eines Monatsgehalts zusammen, rechnete Bednar vor. (Bettin Pfluger, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 25.11.2005)