Bild nicht mehr verfügbar.

Noch gestern war nicht klar, ob es die Ökostromnovelle überhaupt in den Wirtschaftsausschuss schaffen würde. Nun gab es in der Nacht auf Freitag eine Einigung zwischen ÖVP und SPÖ.

Foto: Reuters/Langsdon

Bild nicht mehr verfügbar.

Grafik: APA
Wien - Zur Ökostromnovelle hat es in der Nacht auf Freitag eine Einigung zwischen ÖVP und SPÖ gegeben. Neben der ÖVP und dem Freiheitlichen Club unterstützten auch die Sozialdemokraten den erreichten Kompromiss. Der teure Ökostrom wird damit künftig in Österreich weniger gefördert. Damit wurde eine langjährige Forderung von Wirtschaft und Verbrauchervertretern erfüllt - Umweltschutzgruppen sprechen dagegen von einem Rückschritt. Der Einigung war ein heftiges Tauziehen zwischen ÖVP und SPÖ sowie innerhalb der ÖVP vorangegangen. Insbesondere der Bauernbund hatte sich gegen Kürzungen gewehrt, schließlich sind zahlreiche Landwirte inzwischen auch Bioenergieerzeuger.

Für die Ökostrom-Novelle ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, sie wird noch im Dezember mit den Stimmen von ÖVP, freiheitlichem Parlaementsklub und SPÖ beschlossen. Die Grünen hingegen protestieren heftig.

Kostenexplosion bei Förderungen

Der Grund für die jetzige Novelle ist die Kostenexplosion bei den Förderungen, die auch von der Energie-Regulierungsbehörde E-Control regelmäßig kritisiert wurde. Zuletzt vor zwei Monaten machte E-Control-Chef Walter Boltz darauf aufmerksam, das es bei der bisherigen Regelung de facto zu einer Verdoppelung des Subventionskosten gekommen sei. So würden die hohen Förderungen sogar dazu führen, dass der Biomasseinsatz nicht optimal sei. Statt mehr auf Wärmeauskopplung zu setzen, werde trotz niedrigerem Wirkungsgrad auf Grund der Förderpolitik hauptsächlich Strom produziert, so die E-Control damals.

Österreich war jedenfalls bisher das Ökostrom-Vorzeigeland. Nirgendwo in Europa wurde stärker ausgebaut. Die Stromkunden kostete dies an die 300 Mio. jährlich zusätzlich zur "normalen" Stromrechnung. Besonders teuer sei die Förderung von Biogas und Biomasse, die hauptsächlich von Landwirten geliefert wird, und die Photovoltaik, so die E-Control in der Vergangenheit.

Diskussion bis zuletzt

Wenige Tage vor der Einigung versuchten die Bioenergie-Erzeuger noch eine Trumpf auszuspielen: Einen Brief des Direktors der EU-Generaldirektion Energie und Verkehr, Francois Lamoureux. Dieser kritisiert den Standpunkt der Regierung, wonach der Grad des Einsatzes von Erneuerbarer Energie auf Basis des Jahres 1997 berechnet werden müsse. Lamoureux hingegen verlangt, dass Österreich - wie andere Länder auch - als Berechnungsbasis das Jahr 2010 nimmt. Dies würde bedeuten, dass Österreich einen bei weitem höheren Ökostrombedarf hat als bisher angegeben. Die Bioenergieerzeuger warnten vor einem drohenden Vertragsverletzungsverfahren durch die EU.

Das Wirtschaftsministerium dementierte daraufhin, dass es diese Gefahr gibt. Demnach werde in der EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen (2001/77/EG) das Ziel, die Erzeugung aus erneuerbaren Energieträgern in den EU-15 von 13,9 Prozent im Jahr 1997 auf 22 Prozent bis 2010 zu heben, nur unverbindlich festgelegt. Lamoureux hatte nach Auskunft des Ökosozialen Forums jedoch in einer Stellungnahme geschrieben: "Die Kommission hat die österreichischen Stellen bezüglich der Bedenken angeschrieben, dass die Novellierung des Ökostromgesetzes möglicherweise in Konflikt mit dem Artikel 3 der Richtlinie 2001/77/EC steht."

Geänderter Verteilungsschlüssel

Der Verteilungsschlüssel für die Förderungen soll sich leicht verändern: 30 Prozent soll künftig in die Biomasse, 30 Prozent in Biogas, 30 Prozent in Windkraft und 10 Prozent in Photovoltaik und andere erneuerbare Energieformen fließen, hieß es. Damit sind 10 Prozentpunkte von der Biomasse zur Windkraft gewandert. Die Bestimmungen für die restlichen erneuerbaren Energien wurden so modifiziert, dass die Photovoltaik künftig auf Kosten anderer geförderter alternativer Energieformen gewinnen dürfte.

Neuanlagen sollen in den ersten zehn Jahren hundert Prozent der Förderung garantiert bekommen, im elften Jahr soll die Garantiesumme auf 75 Prozent, im 12. Jahr auf 50 Prozent zurückgehen. Die Investitionszuschüsse für neue Kraft-Wärme-Kopplungen (KWK) werden bis 2014 mit 60 Mio. Euro festgelegt, die Invest-Zuschüsse für mittlere Wasserkraftwerke (bis 150 MW) betragen demnach 50 Mio. Euro.

Erleichterungen für die Industrie

Dazu wird es bei der Finanzierung der Ökostrom-Förderung Erleichterungen für die Industrie geben. Durch eine neue Regelung sollen die Kosten für den Ökostrom für die Industrie um 30 Prozent billiger werden. Dazu soll es auch die Zustimmung des Sozialpartners geben. Statt der drei Regelzonenführer soll ferner eine eigene, noch zu gründende bundesweite Abwicklungsstelle für die Ökostromförderung zuständig sein.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wird sich im Rahmen der neuen Regelung die Ökostromförderung für Biomasse, Biogas und Windkraft bis 2012 auf 300 Mio. Euro jährlich verdoppeln, inklusive der Kraftwärme-Kopplung soll die Förderung von 260 auf 360 Mio. Euro jährlich steigen. (APA)