Wien - Fortgesetzt werden im Dezember die Beratungen über Beschwerden der
Fries-Gruppe und des Kleinanleger-Verbandes im Zusammenhang mit dem
Machtkampf im Edelstahlkonzern Böhler-Uddeholm Ende 2004. Die
Übernahmekommission hatte der Fries-Gruppe (damals mit 25,65 Prozent
an Böhler-Uddeholm beteiligt) nach dem Ausstieg der ÖIAG umfangreiche
Auflagen erteilt (Verbot von Aktienzukäufen und Einschränkungen bei
Wahlen in den Aufsichtsrat). Die Fries-Gruppe sieht darin einen
Eingriff in das Recht auf Eigentum. Den Kleinanlegern gingen die
Auflagen dagegen zu wenig weit - auch sie haben sich an den VfGH
gewandt. (APA)