Wien - Immer mehr ehemalige Kindergeldbezieherinnen schaffen den Weg nicht mehr zurück in den Arbeitsmarkt. Darauf machte am Freitag die Arbeiterkammer in einer Aussendung aufmerksam. Die Zahl der arbeitssuchenden Frauen hat sich im Oktober im Vergleich zum Vorjahr um etwa 10.000 auf 143.000 Frauen erhöht. Wiedereinsteigerinnen sind von dieser Entwicklung überproportional betroffen: Waren im Oktober 2004 noch 17.000 Mütter von unter 15-jährigen Kindern auf Jobsuche, sind es jetzt 23.000 - plus 6.000, das sind 35 Prozent. AK-Präsident Herbert Tumpel forderte aus diesem Anlass "umfassende und wirksame Maßnahmen, um Wiedereinsteigerinnen zu unterstützen. Je länger sie keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, desto schwieriger wird es für sie".

Mehr Wiedereinsteigerinnen in Schulungen

Das Arbeitsmarktservice hat bereits reagiert: Die Zahl der Wiedereinsteigerinnen in Schulungen stieg seit Oktober 2004 um 61 Prozent. Damit nimmt fast jede fünfte Arbeit suchende Wiedereinsteigerin an einer Maßnahme teil. Doch Tumpel warnt: "Schulungen sind wichtig - das Angebot muss weiter ausgebaut werden. Doch Schulungen allein reichen nicht aus, um Frauen beim Wiedereinstieg zu unterstützen. Wir brauchen familienfreundliche Arbeitsplätze - und präventive Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie grundlegend zu verbessern."

Nur 40 Prozent aller Betreuungseinrichtungen in Österreich sind erwerbsfreundlich - vor allem hinsichtlich der Öffnungszeiten, wie die jüngste AK-Auswertung der Kindertagesheimstatistik zum Ausdruck bringt.

Reform des Kinderbetreuungsgeldes

Die AK fordere eine grundlegende Reform des Kinderbetreuungsgeldes, um es so umzugestalten, dass es nicht mehr erwerbshemmendend wirkt: Eltern sollen die Wahlfreiheit bekommen, das volle Kinderbetreuungsgeld auch in kürzerer Zeit beziehen zu können - auch in Hinblick darauf, dass mit dem 2. Geburtstag des Kindes der Kündigungsschutz endet.

Außerdem müsse es ihnen frei stehen, sich beim Zuverdienst für eine Geldgrenze wie bisher oder eine Arbeitszeitgrenze zu entscheiden. Bei einer Arbeitszeit bis zu 24 Stunden wöchentlich solle das Kinderbetreuungsgeld erhalten bleiben. (red)