Seesicherheitsgesetz
Das Blatt beruft sich auf Pläne einer Arbeitsgruppe im Innenministerium, die bereits an dem im Koalitionsvertrag erwähnten Seesicherheitsgesetz arbeite. Dieses solle noch in der ersten Hälfte des kommenden Jahres im Kabinett beschlossen werden.
Mit der nationalen Küstenwache zeichne sich ein Konflikt mit den Ländern ab, weil diese es ablehnten, die Zuständigkeit für ihre Küsten an den Bund abzugeben, berichtet das Blatt weiter. In der deutschen Zwölf-Meilen-Zone der Küstengewässer habe nicht die Bundeswehr Hoheit, sondern die Polizei des jeweiligen Bundeslandes.
Kompetenzänderungen
Um die Überwachung zu verbessern, hatten sich Bund und Länder Anfang des Jahres auf ein Maritimes Sicherheitszentrum (MSZ) in Cuxhaven geeinigt. Die Länder haben bei jeder Maßnahme ein Vetorecht. Das MSZ sei nur ein erster Schritt, sagte Bundeswehr-Vize-Admiral Lutz Feldt der Zeitung. "Der Leiter des Zentrums sollte ab einer gewissen Krisensituation sagen können: Ich bestimme über die Mittel der Länder und des Bundes."