Die anhängigen Beschwerden betreffen Ortschaften sowohl in den Bezirken Klagenfurt-Land als auch im Raum Villach-Land. Vouk: "Der Bezirk Villach wird deshalb von besonderem juristischen Interesse sein, weil er in der Topographieverordnung von 1977 überhaupt nicht vorkommt." Die Gemeinde St. Jakob im Rosental sei aber ganz eindeutig eine zweisprachige Gemeinde mit einem relativ hohen Anteil an slowenisch sprechender Bevölkerung.
Gemischtsprachiges Gebiet nördlich der Drau ausgeblendet
Die Beschwerde bezüglich der Gemeinde Diex im Bezirk Völkermarkt sei ebenfalls "spannend", so Vouk. Denn bei den Konsenskonferenzen und Vorbereitungsgesprächen habe man betreffend den Bezirk Völkermarkt ausschließlich über Orte und Gemeinden südlich der Drau diskutiert. "Das gemischtsprachige Gebiet nördlich der Drau ist einfach ausgeblendet worden", kritisierte der Anwalt, der auch als stellvertretender Obmann des Rates der Kärntner Slowenen fungiert.
Am Montag werde eine weitere Beschwerde beim Höchstgericht eingebracht, kündigte Vouk an. In diesem Fall sei der Beschwerdeführer ein Südtiroler. "Das ist deshalb möglich, weil das Südtiroler Gleichstellungsgesetz ausdrücklich festhält, dass Südtiroler in allen Belangen österreichischen Staatsbürgern gleichzustellen sind." Dass sich ein Südtiroler wegen einer fehlenden slowenischsprachigen Ortstafel an das Höchstgericht wende, bezeichnete Vouk als "gelebte Solidarität der Volksgruppen".
Übrigens geht es in dieser Beschwerde wieder einmal um die Ortstafel von St. Kanzian am Klopeiner See. Das ist jene Tafel, deren Einsprachigkeit von Vouk mittels eines Einspruchs gegen einen Strafbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit beim VfGH angefochten worden war. Der Verfassungsgerichtshof hatte aus diesem Anlass am 13. Dezember 2001 Teile des Volksgruppengesetzes von 1976 und der Topographieverordnung von 1977 aufgehoben. Der darin festgeschriebene Volksgruppenanteil von 25 Prozent war den Richtern zu hoch. Eine zweisprachige Tafel hat St. Kanzian aber immer noch nicht.
20 Beschwerden beim Unabhängigen Verwaltungssenat