Wien - "Sehr geehrte Dame/ Sehr geehrter Herr" - in unverlangten E-Mails mit derart anonymer Anrede verbirgt sich selten Seriöses, weshalb die Polizei auch stets empfiehlt, solche Nachrichten ungelesen zu löschen. Diesmal kommt die Massensendung aber aus dem Innenministerium selbst, genauer von der Businessabteilung des Zentralen Melderegisters (ZMR). Angepriesen wird "die sekundenschnelle Überprüfung des Hauptwohnsitzes Ihrer Kunden".

Für den Datenschutzexperten Hans G. Zeger von der "Arge Daten" erfüllen die E-Mails an Privatfirmen alle Kriterien eines typischen Werbe-Spams. Das ZMR begründet die Aktion mit "in letzter Zeit wiederholt begangenen Betrugsdelikten im Zusammenhang mit falschen Adressen". Zeger vermutet eine Geldbeschaffungsaktion: von 22,4 Millionen Meldedatenabfragen im Vorjahr waren mehr als 21 Millionen behördlicher Natur. Der Privaterlös blieb hinter den Erwartungen zurück.

Die Massenmails aus dem Innenministeriums mögen für betroffene Empfänger zwar lästig sein. Im Gegensatz zu anderen Spams (Kreditvermittlung, Penisverlängerung, Rolex-Imitate) sind sie aber rechtlich zulässig, weil sie im Anhang die Möglichkeit offen lassen, weitere Zusendungen abzubestellen. (simo, DER STANDARD-Printausgabe 29.11.2005)