Darmstadt - Der deutsche Internetanbieter T-Online darf vorerst nicht in seinen Mutterkonzern Deutsche Telekom eingegliedert werden. Das Landgericht Darmstadt hat am Dienstag einen Antrag von T-Online abgewiesen, die vergangenen April beschlossene Fusion beider Unternehmen sofort wirksam werden zu lassen. Wegen zahlreicher Anfechtungsklagen von Kleinaktionären liegt der Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung damit weiter auf Eis.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde über die Zulässigkeit der Fusion erst im Hauptsacheverfahren entschieden. Eine Entscheidung dürfte dann erst in mehreren Jahren fallen.

Die Aktionärsversammlung von T-Online, in der die Deutsche Telekom den größten Teil der Stimmen hält, hatte das Vorhaben mit 99-prozentiger Mehrheit gebilligt. Die Unternehmen wollen durch die Fusion schlagkräftiger auf dem stark wachsenden Markt für schnelle Internetanschlüsse agieren.

Nach ihrer Einschätzung kann es noch vier bis fünf Jahre dauern, bis über die Klagen der Kleinaktionäre rechtskräftig entschieden ist. Bis dahin seien die Marktanteile vergeben, argumentieren die Unternehmen.

Angst vor Verlusten

Die Kleinaktionäre befürchten, beim geplanten Umtausch ihrer T-Online- in Telekom-Aktien einen Großteil des ursprünglichen Kaufpreises ihrer Papiere einzubüßen. Vor einer Eintragung der Fusion ins Handelsregister vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens haben die Kleinaktionärsvertreter ausdrücklich gewarnt. Ein solcher Schritt sei faktisch nicht mehr rückgängig zu machen.

Die Deutsche Telekom habe ihre Internettochter von Anfang an gebremst. So seien die beim Börsengang von T-Online eingenommenen mehr als vier Mrd. Euro nicht in die Entwicklung des Internetgeschäfts investiert, sondern weitgehend als Darlehen an die Deutsche Telekom weiter gereicht worden. T-Online habe auch als eigenständiges Unternehmen gute Entwicklungschancen, so die Kleinaktionärsvertreter. (APA/dpa/AP)