Den Beteuerungen eines 35-jährigen Salzburgers, seine drei Finger seien nach einem Radfahrunfall von einem Zug der Westbahnstrecke in St. Veit im Pongau zerquetscht worden, schenkte ein Salzburger Schöffensenat (Vorsitz: Helmuth Marco Torpier) am Dienstag keinen Glauben. Stefan S. wurde wegen versuchten Versicherungsbetruges zu 17 Monaten Haft auf Bewährung nicht rechtskräftig verurteilt. Verteidiger Karl Wampl legte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung ein.

Mit dem vorgetäuschten Unfall habe der Angeklagte drei Versicherungen um insgesamt rund eine Million Euro bringen wollen, argumentierte Staatsanwältin Elvira Gonschorowski-Zehetner. Sie warf dem Mann versuchten schweren und gewerbsmäßigen Betrug vor. Stefan S. habe sich am 8. September 2003 neben die Gleise gelegt und die drei Finger absichtlich über die Schienen gehalten. Die Gliedmaßen wurden vom Zug überrollt und später im Spital zum Teil gänzlich amputiert.

Sachverständige schlossen Unfall aus

Obwohl der Angeklagte auch in der heute fortgesetzten Verhandlung erneut betonte, der Sturz mit dem Mountainbike sei ein Unglück gewesen, schlossen der medizinische und technische Sachverständige einen Unfall als Ursache der Verstümmelung dezidiert aus. Der Radfahrer habe weder Abschürfungen oder andere Verletzungen noch Gras- und Erdflecken an der Kleidung aufgewiesen. Die Lage der Finger sei nach einem Sturz "abnormal" gewesen. Und das Fahrrad sei auch nicht beschädigt worden.

Verteidiger Wampl hatte am ersten Prozesstag am 27. September 2005 gemeint, sein Mandant hätte es sich - falls er tatsächlich einen Versicherungsbetrug begehen wollte - viel leichter machen und mit einer Kreissäge die Finger abschneiden können. Stefan S. sei nach dem Sturz sogar bewusstlos geworden. Einige Zeugen aus dem familiären Umfeld des Beschuldigten meinten, dieser sei bei dem "Unfall" sehr wohl verletzt worden. Richter Torpier erklärte nach der Urteilsverkündung, es habe bei dem Indizienprozess mehr gegen als für den Angeklagten gesprochen. (APA)