Den Beteuerungen eines 35-jährigen Salzburgers,
seine drei Finger seien nach einem Radfahrunfall von einem Zug der
Westbahnstrecke in St. Veit im Pongau zerquetscht worden, schenkte
ein Salzburger Schöffensenat (Vorsitz: Helmuth Marco Torpier) am
Dienstag keinen Glauben. Stefan S. wurde wegen versuchten
Versicherungsbetruges zu 17 Monaten Haft auf Bewährung nicht
rechtskräftig verurteilt. Verteidiger Karl Wampl legte
Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung ein.
Mit dem vorgetäuschten Unfall habe der Angeklagte drei
Versicherungen um insgesamt rund eine Million Euro bringen wollen,
argumentierte Staatsanwältin Elvira Gonschorowski-Zehetner. Sie warf
dem Mann versuchten schweren und gewerbsmäßigen Betrug vor. Stefan S.
habe sich am 8. September 2003 neben die Gleise gelegt und die drei
Finger absichtlich über die Schienen gehalten. Die Gliedmaßen wurden
vom Zug überrollt und später im Spital zum Teil gänzlich amputiert.
Sachverständige schlossen Unfall aus
Obwohl der Angeklagte auch in der heute fortgesetzten Verhandlung
erneut betonte, der Sturz mit dem Mountainbike sei ein Unglück
gewesen, schlossen der medizinische und technische Sachverständige
einen Unfall als Ursache der Verstümmelung dezidiert aus. Der
Radfahrer habe weder Abschürfungen oder andere Verletzungen noch
Gras- und Erdflecken an der Kleidung aufgewiesen. Die Lage der Finger
sei nach einem Sturz "abnormal" gewesen. Und das Fahrrad sei auch
nicht beschädigt worden.
Verteidiger Wampl hatte am ersten Prozesstag am 27. September 2005
gemeint, sein Mandant hätte es sich - falls er tatsächlich einen
Versicherungsbetrug begehen wollte - viel leichter machen und mit
einer Kreissäge die Finger abschneiden können. Stefan S. sei nach dem
Sturz sogar bewusstlos geworden. Einige Zeugen aus dem familiären
Umfeld des Beschuldigten meinten, dieser sei bei dem "Unfall" sehr
wohl verletzt worden. Richter Torpier erklärte nach der
Urteilsverkündung, es habe bei dem Indizienprozess mehr gegen als für
den Angeklagten gesprochen. (APA)