Das Aus für teure 0190er-Nummern zum Jahresende ist rechtmäßig. Die deutsche Telekom-Regulierungsbehörde sei nicht verpflichtet, die Zuteilung solcher Rufnummern über den 31.Dezember hinaus zu verlängern, entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Eilantrag abgewiesen

Damit wiesen die Richter einen Eilantrag der Beate Uhse New Media GmbH ab, die auch für das kommende Jahr 0190er-Nummern zugeteilt haben wollte. (Az. 11 L 1879/05)

Nach Gerichtsangaben war in den seit 1997 geltenden vorläufigen Zuteilungsregeln für 0190er-Nummern von Anfang an eine befristete Zuteilung der Rufnummern vorgesehen. Die ursprünglich vorgesehene Befristung bis zum 31.Dezember 2003 wurde demnach bereits auf den 31.Dezember 2005 verlängert. Eine weitere Verlängerung sprach die Bundesnetzagentur nach einer Anhörung Mitte dieses Jahres nicht aus; stattdessen ließ die Behörde lediglich die Einspielung einer Bandansage mit Verweis auf Ersatz-0900er-Rufnummern zu.

Befristete Nummernzuteilung

Die Antragstellerin Beate Uhse New Media habe keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Zuteilung, entschieden nun die Richter. Die Befristung der Nummernzuteilung sei seit Jahren bekannt gewesen. Durch die Vergabe der neuen Rufnummern und die Zulassung der Bandansagen würden die Interessen der Antragstellerin ausreichend berücksichtigt. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.(APA/AFP)