Eilantrag abgewiesen
Damit wiesen die Richter einen Eilantrag der Beate Uhse New Media GmbH ab, die auch für das kommende Jahr 0190er-Nummern zugeteilt haben wollte. (Az. 11 L 1879/05)
Nach Gerichtsangaben war in den seit 1997 geltenden vorläufigen Zuteilungsregeln für 0190er-Nummern von Anfang an eine befristete Zuteilung der Rufnummern vorgesehen. Die ursprünglich vorgesehene Befristung bis zum 31.Dezember 2003 wurde demnach bereits auf den 31.Dezember 2005 verlängert. Eine weitere Verlängerung sprach die Bundesnetzagentur nach einer Anhörung Mitte dieses Jahres nicht aus; stattdessen ließ die Behörde lediglich die Einspielung einer Bandansage mit Verweis auf Ersatz-0900er-Rufnummern zu.
Befristete Nummernzuteilung